Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2011)
Die folgenden Sozialversicherungswerte und Rechengrößen gelten für das Kalenderjahr 2011. Die Übersicht der Werte reicht von der Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung über die Beitragsbemessungsgrenze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bis hin zu den Beitragssätzen und der Bezugsgröße.
Auch zu Jahresbeginn 2011 mussten wieder die bedeutenden Sozialversicherungswerte und Rechengrößen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden, wie dies jährlich zum Jahreswechsel der Fall ist. Damit wird erreicht, dass die maßgebenden Werte und Grenzen auch die Inflationsrate abbilden und damit das Sozialversicherungssystem auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
Zum 01.01.2011 ergab sich die Besonderheit, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (erstmals in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung) gesenkt werden musste. So wurde die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung zum 01.01.2011 von 45.000,00 auf 44.550,00 Euro gesenkt.
Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung blieb im Westen (alte Bundesländer) unverändert bei 66.000,00 Euro; im Osten (neue Bundesländer) erfuhrt die Beitragsbemessungsgrenze eine Erhöhung von 55.800,00 Euro auf 57.600,00 Euro.
Die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, anhand derer zahlreiche Leistungswerte und weitere bedeutende Grenzen in der Sozialversicherung abgeleitet werden, wurde im Westen unverändert bei 30.660,00 Euro belassen. Im Osten wurde die jährliche Bezugsgröße von 26.040,00 Euro auf 26.880,00 Euro angehoben.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 49.500,00 € | monatlich 4.125,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 44.550,00 € | monatlich 3.712,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 44.550 € | monatlich: 3.712,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 5.500,00 €
- alte Bundesländer jährlich 66.000,00 €
- neue Bundesländer monatlich 4.800,00 €
- neue Bundesländer jährlich 57.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.750,00 €
- alte Bundesländer jährlich 81.000,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.900,00 €
- neue Bundesländer jährlich 70.800,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.555,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 30.660,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.240,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.880,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
Rentenversicherung: 19.9%
Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
- ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%
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