Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012
(Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2012)
Jedes Jahr werden zu Jahresbeginn die Sozialversicherungswerte entsprechend der wirtschaftlichen Lage angepasst. Dazu zählen Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze und Leistungen in der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung. Diese Anpassungen dienen dazu, dass das Sozialversicherungssystem aktuell und finanziell tragfähig bleibt. Sie erfolgen entweder aufgrund von Indexierungsformeln oder politischen Entscheidungen.
Die genauen Änderungen werden üblicherweise zu Jahresbeginn bekannt gegeben und sind für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherte wichtig, um ihre Beiträge und Ansprüche richtig zu verstehen und zu kalkulieren.
Die Bezugsgröße wurde zum 01.01.2012 um 840,00 Euro/Jahr (70,00 Euro monatlich) in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) angehoben. In den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) kam es hingegen zum Jahreswechsel 2011/2012 zu keiner Änderung. Die Bezugsgröße ist eine bedeutende Rechengröße in der Sozialversicherung, von der wiederum verschiedene Werte, Höchstgrenzen und Höchst-Leistungsbeträge abgeleitet werden. Die Bezugsgröße ist in § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wurde um 1.350,00 Euro (jährlich) erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde um 1.200,00 Euro (jährlich) im Westen erhöht; im Osten kam es zum 01.01.2012 – wie auch bei der Bezugsgröße – zu keiner Erhöhung bzw. Änderung der Beitragsbemessungsgrenze.
Hier sind die relevanten Sozialversicherungswerte und Rechengrößen für das Jahr 2012 zusammengefasst.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 50.850,00 € | monatlich 4.237,50 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 45.900,00 € | monatlich 3.825,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 45.900 € | monatlich: 3.825,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 5.600,00 €
- alte Bundesländer jährlich 67.200,00 €
- neue Bundesländer monatlich 4.800,00 €
- neue Bundesländer jährlich 57.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.900,00 €
- alte Bundesländer jährlich 82.800,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.900,00 €
- neue Bundesländer jährlich 70.800,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.625,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 31.500,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.240,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.880,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 400,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
Rentenversicherung: 19,6%
Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
- ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%
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