Rechtsprechung | Bayerische LSG | GRV
Rechtsprechung des Bayerischen LSG in der GRV
Rechtsprechung durch das Bayerische Landessozialgericht (LSG) im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
Die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, Rechtssicherheit zu schaffen und die Interessen der Versicherten zu wahren. Die Rechtsprechung stellt sicher, dass Rentenansprüche gerecht und angemessen beurteilt werden und Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Das Bayerische Landessozialgericht – als zweite sozialgerichtliche Instanz - entscheidet im Bundesland Bayern unter anderem über die Rentenansprüche von Versicherten, insbesondere über die Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, welche nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) realisiert werden können. Dabei geht es um Fragen der Anspruchsvoraussetzungen, der Rentenhöhe und der Rentenberechnung.
Das Bayerische Landessozialgericht befasst sich insbesondere auch mit der Frage, inwieweit Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen erwerbsgemindert sind und daher Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Hierbei werden medizinische Gutachten und die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit durch Ärzte und Sachverständige berücksichtigt.