Anwartschaften Altersvorsorge können online abgerufen werden

Seit dem 30.06.2023 gibt es die Digitale Rentenübersicht, die von den Bürgerinnen und Bürgern online abgerufen werden kann. Die Digitale Rentenübersicht beinhaltet die persönlichen Rentenansprüche, die im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und privaten Alterssicherung aufgebaut wurden.

Die Einführung der Digitalen Rentenübersicht geht auf das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ (Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze) zurück, mit dem das Ziel verfolgt wird, dass die Bürgerinnen und Bürger quasi auf Kopfdruck bzw. Mouse-Klick einen Überblick über ihre Rentenansprüche erhalten.

Zentrales Element der Digitalen Rentenübersicht ist, dass die in der Vergangenheit unterschiedlich aufbereiteten Übersichten über die Anwartschaften der Altersvorsorge einheitlich dargestellt werden und die Informationen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein sollen. Damit können die einzelnen Ansprüche nun besser verglichen werden und sind verständlicher aufbereitet. Nach § 1 Gesetz Digitale Rentenübersicht ist der Zweck, dass der Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über die jeweilige Altersvorsorge eine Verbesserung erfährt.

Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

Die Digitale Rentenübersicht kann über das Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht abgefragt werden.

Dieses Portal ist unter:

https://www.rentenuebersicht.de/

erreichbar bzw. aufrufbar.

Hierfür ist zunächst eine Registrierung in dem Portal erforderlich, welche mit dem elektronischen Personalausweis, alternativ mit der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR, und der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erfolgt.

Nachdem die Anbieter der Altersvorsorge-Produkte, die abgerufen werden sollen, ausgewählt wurden – es besteht auch die Möglichkeit, sämtliche Altersvorsorge-Produkte mit einem Klick auszuwählen – wird die Übersicht digital aufbereitet und kann danach in einer strukturierten Übersicht online angeschaut werden. Für die Aufbereitung der Daten benötigt das Portal maximal fünf Tage.

Die ausgewerteten Daten der Digitalen Rentenauskunft können exportiert und unter anderem für ein Beratungsgespräch genutzt werden. Eine Beratung durch die Zentrale Stelle für Digitale Rentenübersicht erfolgt nicht. Hierfür stehen unter anderem die Rentenversicherungsträger oder registrierte Rentenberater zur Verfügung.

Die Digitale Rentenübersicht wird kostenfrei zur Verfügung gestellt und kann von den Bürgerinnen und Bürgern auf rein freiwilliger Basis genutzt werden; eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht. Das Online-Portal kann mit allen gängigen Internetbrowsern genutzt werden. Die Digitale Rentenübersicht nutzt Sicherheitsmechanismen, welche mindestens die Anforderungen im Online-Banking erfüllen.

Anbieter der Altersvorsorge-Produkte werden noch angebunden

Aktuell sind noch nicht sämtliche Anbieter von Produkten der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge an die Digitale Rentenübersicht angebunden. Dies erfolgt nach und nach, sodass die Digitale Rentenübersicht eine größere Aussagekraft erlangen.

Zum Start der Digitalen Rentenübersicht am 30.06.2023 waren die Deutsche Rentenversicherung, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die Union Investment angebunden. Im Laufe des Jahres 2023 folgen noch weitere Anbieter, die an der Digitalen Rentenübersicht angebunden werden. Nach dem Starttermin sind noch Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG, msg life und die Württembergische Lebensversicherung AG dazugekommen und wurden an die Digitale Rentenübersicht angebunden.

Renteninformationen und Rentenauskünfte

Die Renteninformationen, welche Versicherte jährlich von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erhalten, werden weiterhin verschickt und zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt auch für die Rentenauskünfte, die ab dem vollendeten 55. Lebensjahr im Drei-Jahres-Rhythmus erstellt werden.

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