Häufige Fragen-Antworten zur Rentenbescheidprüfung (FAQ)
Wer kann einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung überprüfen?
Registrierte Rentenberater prüfen Rentenbescheide als neutrale Personen. Rentenberater sind gerichtlich geprüfte Experten im Rentenrecht und arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern.
Für eine Rentenbescheidprüfung lassen Sie Ihren Rentenbescheid einem registrierten Rentenberater per Post, per Fax oder (eingescannt) per E-Mail zukommen. Die Kosten für die Prüfung des Rentenbescheides können Sie Kostenanfrage erfragen.
In welchen Fällen sollte ein Rentenbescheid überprüft werden?
Ein Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Bei Bewilligung einer Altersrente wird diese bis zum Lebensende geleistet. Sind in dem Rentenbescheid der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Berechnungsfehler oder ist der Bescheid lückenhaft, ergeben sich finanzielle Nachteile, welche auf Dauer entstehen. Daher sollte grundsätzlich jeder Rentenbescheid, mit dem eine Rente bewilligt wurde, auch überprüft werden.
Kann ein fehler- oder lückenhafter Bescheid korrigiert werden?
Ja! Enthält der Rentenbescheid einen Fehler oder ist lückenhaft, kann dieser korrigiert werden. Dies kann entweder im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder im Rahmen eines Überprüfungsantrags erfolgen.
Wurde eine fehlerhafte, zu niedrige Rente bewilligt, wird diese nachgezahlt. Die Nachzahlung erfolgt allerdings nur im Rahmen der Verjährungsfrist (vier Jahre). Daher empfiehlt es sich, einen Rentenbescheid direkt nach dessen Erstellung innerhalb der Widerspruchsfrist überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen zur Rentenbescheidprüfung auch unter: https://rentenbescheid-ueberpruefen.de
Was hat es mit den neuen Rentenbescheiden ab 2018 auf sich?
Die Rentenversicherungsträger haben in den letzten vier Jahren die Rentenbescheide inhaltlich überarbeitet. Die bisherigen Rentenbescheide sollen zu lang und zu unübersichtlich für die Versicherten gewesen sein, weshalb diese unter Mitarbeit von Sprachberatern schrittweise optimiert wurden. In diesem Zuge wurden zahlreiche Textbausteine kundenfreundlicher formuliert, die Anlagen neu geordnet und der Umfang der Rentenbescheide reduziert.
Dadurch, dass es zu einer Reduzierung des Gesamtumfangs bei den Rentenbescheiden gekommen ist, werden nun bestimmte Berechnungen gar nicht mehr aufgezeigt. Als Beispiel kann hier die Berechnung der Entgeltpunkte für Pflichtbeitragszeiten angeführt werden. Während in den früheren Rentenbescheiden die Berechnung standardmäßig enthalten war, wie die Entgeltpunkte für die einzelnen rentenrechtlichen Pflichtbeitragszeiten ermittelt wurden, ist jetzt nur noch die Gesamt-Entgeltpunktzahl enthalten.
Positiv ist sicherlich, dass die Rentenbescheide gekürzt und damit übersichtlicher sind, jedoch kann darüber gestritten werden, ob diese – wie dies § 33 SGB X vorgibt – auch weiterhin noch inhaltlich hinreichend bestimmt sind.
Kann auch ein „neuer“ Rentenbescheid geprüft werden?
Ja, registrierte Rentenberater können auch die neuen Rentenbescheide, welche in einer „verschlankten“ Form erlassen wurden, rechtssicher überprüfen.
Aufgrund des reduzierten Umfangs und der Herausnahme von bestimmten Berechnungsschritten können aufgrund der Rentenbescheide von den Versicherten eventuelle Berechnungsfehler nun noch schwerer bis gar nicht mehr ermittelt werden. Von daher hat die Prüfung eines Rentenbescheides durch einen neutralen Spezialisten nochmals an Bedeutung zugenommen.
Sollte der Rentenbescheid fehler- bzw. lückenhaft sein und kann der genaue Berechnungsfehler nicht ermittelt werden, kann bei der zuständigen Rentenkasse noch ein ausführlicher Rentenbescheid angefordert werden.
Welche Kosten entstehen für eine Rentenbescheidprüfung?
Die Kosten für eine Rentenbescheidprüfung nach Ihren Anforderungen können Sie unter:
Kostenanfrage Rentenbescheidprüfung »
bei einem registrierten Rentenberater erfragen.