Häufige Fragen-Antworten zum Versicherungsnummernachweis (FAQ)

Ab dem 01.01.2023 hat der Versicherungsnummernachweis den bisherigen Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) ersetzt. Folgend sind häufige Fragen und Antworten (FAQs) im Zusammenhang mit dem neuen Versicherungsnummernachweis zusammengefasst.

Was ist der Versicherungsnummernachweis?

Der Versicherungsnummernachweis ist ein Dokument, welches die Datenstelle der Rentenversicherung erstellt, wenn eine Versicherungsnummer vergeben wird. Mit dem Versicherungsnummernachweis wurde der bisherige Sozialversicherungsausweis (kurz: SV-Ausweis) ersetzt.

In welcher Rechtsgrundlage ist der Versicherungsnummernachweis geregelt?

Die Rechtsgrundlage für den Versicherungsnummernachweis ist § 147 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Konkret regeln im § 147 die Absätze 4 bis 6 SGB VI den Versicherungsnummernachweis.

Weshalb gibt es den Sozialversicherungsausweis nicht mehr?

Der bisherige Sozialversicherungsausweis hat im Laufe der Jahre immer mehr an Bedeutung verloren, sodass dieser zuletzt lediglich für die Dokumentation der Rentenversicherungsnummer gedient hat. Folglich wurde der SV-Ausweis mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ zum 31.12.2022 eingestellt. Damit wurde auch die bisherige Rechtsgrundlage, in der der Sozialversicherungsausweis geregelt war – dies war § 18h SGB IV – aufgehoben.

Seit wann gibt es den Versicherungsnummernachweis?

Den Versicherungsnummernachweis, mit dem die Rentenversicherungsnummer mitgeteilt bzw. nachgewiesen wird, gibt es seit dem 01.01.2023.

Welche Daten enthält der Versicherungsnummernachweis?

Welche personenbezogenen Daten auf dem Versicherungsnummernachweis enthalten sind, ist gesetzlich (§ 147 Abs. 4 SGB VI) geregelt. Neben der Versicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) sind noch folgende Personenbezogenen Daten auf dem Versicherungsnummernachweis enthalten: Vorname, Familienname, Geburtsname und Ausstellungsdatum. Weitere personenbezogenen Daten darf der Versicherungsnummernachweis nicht enthalten. Daneben enthält der Versicherungsnummernachweis das Ausstellungsdatum.

Muss der Versicherungsnummernachweis dem Arbeitgeber vorgelegt werden?

Nein, eine Pflicht zur Vorlage des Versicherungsnummernachweises beim Arbeitgeber besteht nicht.

Hat ein Arbeitgeber von einem neu eingestellten Beschäftigten keine Rentenversicherungsnummer, erfolgt eine automatische Anfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung. Dies erfolgt im Rahmen des Meldeverfahrens automatisch. Im Abrechnungssystem des Arbeitgebers wird dann die maschinell übermittelte Rentenversicherungsnummer gespeichert.

Besteht beim Versicherungsnummernachweis eine Mitführungspflicht?

Nein, beim Versicherungsnummernachweis besteht keine Mitführungspflicht.

Wann wird der Versicherungsnummernachweis ausgestellt?

Der Versicherungsnummernachweis wird von der Datenstelle der Rentenversicherung ausgestellt, wenn eine Rentenversicherungsnummer vergeben wird. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn jemand erstmalig eine Beschäftigung/berufliche Ausbildung aufnimmt.

Was ist zu tun, wenn der Versicherungsnummernachweis verloren geht?

Geht der Versicherungsnummernachweis verloren, muss dies nicht mehr der zuständigen Krankenkasse (Einzugsstelle) oder der Rentenkasse gemeldet werden. Gleiches gilt, wenn ein verloren gegangener Versicherungsnummernachweis wieder gefunden wird.

Hat der „alte“ Sozialversicherungsausweis noch Gültigkeit?

Ja, mit der Einführung des Versicherungsnummernachweises zum 01.01.2023 haben die bisherigen Sozialversicherungsausweise ihre Gültigkeit nicht verloren. Diese sind weiterhin gültig und sind weiterhin aufzubewahren.

Wann wird ein neuer Versicherungsnummernachweis ausgestellt?

Wann ein neuer Versicherungsnummernachweis ausgestellt wird, wird in § 147 Abs. 5 SGB VI geregelt. Danach kommt es zu einer Neuausstellung des Versicherungsnummernachweises, wenn dies bei der zuständigen Krankenkasse (Einzugsstelle) oder der Rentenversicherung beantragt wird, wenn der (bisherige) Sozialversicherungsausweis oder der Versicherungsnummernachweis zerstört wurde, abhandengekommen oder in anderer Form unbrauchbar geworden ist.

Von Amts wegen wird ein neuer Versicherungsnummernachweis ausgestellt, wenn sich entweder die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person ändern.

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