Der registrierte Rentenberater

Der Berufsstand des Rentenberaters existiert seit ungefähr 50 Jahren. Aufgrund der zahlreichen Änderungen im Sozialversicherungsbereich und der Schwierigkeit dieses Rechtsgebietes, ist der Rentenberater ein zunehmend wichtiger Bestandteil der Rechtspflege.

Ausgeübt werden kann der Beruf nur, wenn das Amts- bzw. Landgericht die geeigneten Personen geprüft und zugelassen hat. Um zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen der Eignung und Zuverlässigkeit im Hinblick auf geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, der Sachkunde durch Ausbildung im Sozialversicherungsbereich und der praktischen Berufserfahrung bei einem Sozialversicherungsträger vorliegen.

Die Rentenberater unterliegen bei der Ausübung ihrer Beraterfunktion der Aufsicht des Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichtes. Der Rentenberater ist freiberuflich tätig und erhält für seine Leistungen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Registrierung erfolgt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Tätigkeitsfeld des Rentenberaters ist umfassend

Das Tätigkeitsfeld des Rentenberaters ist sehr umfassend. Zwar lässt der Name Rentenberater vermuten, dass dieser lediglich im Bereich der Rentenversicherung tätig ist, jedoch gehören die übrigen Sozialversicherungen wie Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung ebenso zum Kenntniskreis dieses Berufsstandes.

Rentenberater beraten in erster Linie ihre Mandanten. Sie sind dabei unabhängig von den Sozialversicherungsträgern und stehen somit nur im Dienste des Bürgers, um ihm eine kompetente Betreuung zu gewährleisten. Dabei unterstützen die Berater ihre Mandanten bei der Klärung von Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Des Weiteren helfen sie ihren Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern in Widerspruchsverfahren und können diese bei Notwendigkeit im Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Sie setzen für den Bürger die Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten durch, berechnen den Versorgungsausgleich, erstellen Gutachten jeglicher Art oder sind behilflich bei der Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge bzw. einer freiwilligen Beitragszahlung. Des Weiteren helfen sie den Bürgern beim Ausfüllen von Anträgen, bei dem Verfahren der Kontenklärung und überprüfen die Rentenbescheide auf sachliche Richtigkeit. Überstaatliches Rentenrecht und Fremdrentenrecht gehören ebenfalls zu den Gebieten, auf denen sich Rentenberater üblicherweise auskennen.

Kontakt zu einem Rentenberater

Kontakt zu einem Rentenberater können Sie über das Kontaktformular aufnehmen. Fragen Sie die Experten in Ihrem persönlichen Anliegen, die sich gerne Zeit für Sie nehmen!

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