Kostenanfrage Abfindung Witwen-/Witwerrente

Übernahme des Antrags auf Abfindung Witwen-/Witwerrente

Wenn Sie eine Witwen-/Witwerrente beziehen und erneut heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen, entfällt der Rentenanspruch. Als "Starthilfe" für die neue Ehe bzw. Lebenspartnerschaft gewährt der Rentenversicherungsträger eine Abfindung in Höhe des 24fachen Monatsbetrags. Die Rentenabfindung wird nicht von Amts wegen ausgezahlt, sondern muss gesondert beantragt werden.

Hier können Sie eine Kostenanfrage stellen, welche Kosten für Beantragung der Rentenabfindung (inkl. der Verständigung des Rentenversicherungsträgers über die Heirat) durch einen registrierten Rentenberater entstehen.

Damit für Sie ein konkretes Angebot für die Beantragung der Rentenabfindung erstellt werden kann, beantworten Sie bitte die untenstehenden Fragen.

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