- Geschrieben von: Rentenberater Helmut Göpfert
Sozialversicherung kompetent
Kompetente Informationen zur Sozialversicherung
Die deutsche Sozialversicherung hat eine lange Geschichte und bildet im Bereich der sozialen Sicherung den wichtigsten Baustein. Jedoch hat unsere Sozialversicherung – untergliedert in die Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – zahlreiche, umfangreiche und komplexe Rechtsvorschriften. Zum einen ist die Sozialversicherung in zahlreichen Gesetzeswerken geregelt. Zum anderen haben die Versicherungsträger in Besprechungsergebnissen, aber auch die Rechtsprechung durch die Gerichtsbarkeit das Sozialversicherungsrecht maßgeblich mitbestimmt und geregelt.
Die Sozialversicherung in Deutschland spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung des sozialen Netzes und der finanziellen Absicherung der Bürger in verschiedenen Lebenssituationen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Sozialpolitik und zielt darauf ab, Solidarität und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Insgesamt bietet die Sozialversicherung in Deutschland einen umfassenden Schutz für die Bürger bzw. Versicherten, welche die unterschiedlichsten Lebensrisiken absichert. Hierzu gehören insbesondere die Krankheit, die Pflegebedürftigkeit, die Erwerbsminderung, die Behinderung, die Arbeitslosigkeit und das Alter.
Der Großteil der in der Sozialversicherung versicherten Personen ist kraft Gesetzes versichert. Das heißt, dass die meisten Personengruppen aufgrund einer Pflichtmitgliedschaft dem Sozialversicherungssystem bzw. den einzelnen Sozialversicherungszweiten angehören, wenn bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, welche der Gesetzgeber festgesetzt hat. Zur größten Personengruppe der Pflichtversicherten gehören insbesondere die Beschäftigten bzw. Arbeitnehmer, die Arbeitslosen, die Rentenbezieher und bestimmte Selbstständige. Für bestimmte Bürger besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich freiwillig der Versichertengemeinschaft der Sozialversicherung anzuschließen. Auch hierfür geben die gesetzlichen Vorschriften klare Regelungen vor, in welchen Fällen eine Versicherungsberechtigung möglich ist.
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen Anteil tragen. Die genauen Prozentsätze variieren nach Versicherungszweig. Selbstständige tragen die Beiträge in der Regel alleine. Mit dieser Beitragsberechnung wird das in der Sozialversicherung vorherrschende Solidaritätsprinzip erreicht. Das bedeutet, dass die Versicherten einen prozentualen Beitrag ihres Einkommens zahlen. Je höher das Einkommen und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist, desto höher ist dementsprechend auch der Beitrag. Die Leistungen sind hingegen – bis auf einige Ausnahmen – für alle Versicherten identisch; der Leistungsanspruch besteht grundsätzlich unabhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge.
Rentenberater, die ähnlich wie Rechtsanwälte arbeiten und Sie im Bereich der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung unterstützen, von den Versicherungsträgern unabhängig beraten und auch vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten, stehen Ihnen in den genannten Bereichen kompetent zur Verfügung.
Sozialversicherung-kompetent.de bietet Ihnen detaillierte fachliche Informationen und die Hilfe von registrierten Rentenberatern für Ihre Fragen.