| Geschichte der Pflegeversicherung |
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Die Geschichte der PflegeversicherungDie GründungIn der Vergangenheit sahen die gesetzlichen Vorschriften der Krankenkassen Leistungen für Pflegebedürftige vor. Diese waren jedoch sehr gering, so dass über Jahrzehnte auf politischer Ebene die Einführung einer Pflegeversicherung diskutiert wurde. Nachdem nach diesen langen und intensiven Diskussionen der Bundestag dann schließlich am 22. April 1994 die Pflegeversicherung beschlossen und auch der Bundesrat am 29. April 2004 einstimmig zustimmte, war dies die Geburtsstunde unseres jüngsten Zweiges der Sozialversicherung – die Soziale Pflegeversicherung. RückblickBereits vor Einführung der Pflegeversicherung waren rund 1,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Hiervon wurden ca. 1,2 Millionen Menschen zu Hause betreut und knapp eine halbe Million Menschen in stationärer Pflege untergebracht. Wegen der Höhe der durch die Pflege – vor allem im stationären Bereich – entstandenen Kosten wurden damals die finanziellen Mittel durch die Sozialhilfe erbracht. Ebenfalls war abzusehen, dass die Zahl älterer Menschen stetig wächst und immer weniger junge Menschen als Beitragszahler der Sozialversicherung gegenüberstehen. In Zeiten der Großfamilie war die Pflege der Angehörigen kein Problem. Als noch mehrer Generationen unter einem Dach lebten, konnte sich noch gegenseitig geholfen werden. Die Familie von heute kann die Pflege jedoch immer weniger mit übernehmen. Hier sind folgende Gründe aufzuführen:
Einführung der PflegeversicherungDa die Pflegeversicherung mit der Gründung am 01. Januar 1995 noch über keine finanziellen Mittel verfügte, musste eine sogenannte Anschubfinanzierung erfolgen. Dies geschah, indem die Pflegeversicherung in zwei Stufen eingeführt wurde. Im Rahmen der 1. Stufe bestand zwar Beitragspflicht vom 01. Januar 1995, jedoch konnten hier noch keinerlei Leistungen beansprucht werden. Ab dem 01. April 1995 konnten erst Leistungen der häuslichen Pflege zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der 2. Stufe bestand ab dem 01.07.1996 auch ein Anspruch auf stationäre Pflegeleistungen. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch der Beitragssatz von – seit dem 01.01.1995 – 1,0% auf 1,7% erhöht. Ab dem 01.07.2008 beträgt der Beitragssatz 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose. BeitragssatzDer Beitragssatz ist bundeseinheitlich bei allen Pflegekassen identisch und per Gesetz geregelt. Weitere Artikel zum Thema:
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 07. Januar 2012 um 10:23 Uhr |
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