Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und ein eigenständer Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie bietet für die Mehrheit der Bevölkerung eine grundlegende Absicherung im Krankheitsfall.

Die GKV funktioniert auf Solidarität. Die Beiträge werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen, während die Leistungen (in weiten Teilen) für alle Versicherten identisch sind. Die Leistungen der GKV umfassen eine breite Palette medizinischer Versorgung, darunter Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und präventive Maßnahmen. Auch Familienmitglieder sind oft kostenfrei mitversichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung spielt zusammenfassend eine zentrale Rolle in der sozialen Absicherung der Bevölkerung und trägt dazu bei, dass die medizinische Versorgung für einen großen Teil der Gesellschaft zugänglich und finanzierbar bleibt.

Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in der Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Krankenkassen handelt es sich um rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von folgenden Kassenarten bzw. Krankenkassen durchgeführt:

  • Ersatzkassen
  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • See-Krankenkasse
  • Knappschaft

Aufgabe

Bereits seit der Gründung der Krankenversicherung stand die Solidarität im Vordergrund. Also der Ausgleich der Risiken zwischen:

  • Jung und Alt,
  • Reich und Arm,
  • Einzelpersonen und Großfamilie
  • Kranken und Gesunden

Trotz dieser umfassenden Deckung gibt es Bereiche, in denen Versicherte Zusatzversicherungen in Betracht ziehen können, um individuelle Bedürfnisse besser abzudecken. Hierzu gehören beispielsweise Leistungen wie Chefarztbehandlungen oder Einbettzimmer im Krankenhaus.

Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören zur Sozialversicherung die Gesetzliche

  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Unfallversicherung und die
  • Arbeitslosenversicherung.

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung