Rentenerhöhung zum 01.07.2021 nur in den neuen Bundesländern

Die gesetzlichen Renten werden immer zum 01.07. eines Jahres der Einkommensentwicklung angepasst. Bei dieser Anpassung spricht man von der Rentendynamisierung.

Nachdem es in den vergangenen Jahren stets eine kräftige Rentenerhöhung gegeben hat, wird es zum 01.07.2021 für die etwa 21 Millionen Rentenbezieher entweder gar keine oder nur eine sehr spärliche Anpassung geben. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 18.03.2021 verkündete, werden die Rentenbezieher im Westen (alte Bundesländer) eine Nullrunde in Kauf nehmen müssen, werden die Renten im Osten (neue Bundesländer) um „nur“ 0,72 Prozent erhöht.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Renten zum 01.07.2021

  • im Westen (alte Bundesländer) um 0,00 Prozent und
  • im Osten (neue Bundesländer) um 0,72 Prozent

angehoben werden.

Die genannten Dynamisierungssätze wurden bereits vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales offiziell verkündet; am 28.05.2021 erfolgte die Zustimmung vom Bundeskabinett.

Corona-Pandemie hat Auswirkung auf Rentendynamisierung

Die Corona-Pandemie, welche unter anderem Deutschland ab dem Frühjahr 2020 im Griff hatte, führte zu zahlreichen Entlassungen bzw. dazu, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht verlängert wurden. Ebenfalls nahm die Inanspruchnahme der Kurzarbeit stark zu. Die Lohnentwicklung, welche ein maßgebender Faktor für die Berechnung der Rentenerhöhung ist, lag im vergangenen Jahr nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts mit -2,34 Prozent deutlich im Minusbereich.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen schlagen sich nun zeitverzögert auf die Rentendynamisierung durch, weshalb es im Westen die Nullrunde und im Osten die Mini-Rentenerhöhung gibt.

Erhöhung im Osten nur aufgrund Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Rein rechnerisch dürfte es auch bei den Rentenbeziehern im Osten zu keiner Rentendynamisierung zum 01.07.2021 kommen. Mit dem Rentenüberleistungs-Abschlussgesetz wird jedoch ab dem Jahr 2025 die soziale Einheit in Deutschland erreicht. Das heißt, dass es ab dem Jahr 2025 die einzelnen Sozialversicherungswerte – wozu auch der aktuelle Rentenwert zählt – nur noch einheitlich für Gesamt-Deutschland gibt. Die Unterscheidung zwischen den alten und neuen Bundesländern bzw. zwischen dem Rechtskreis West und Ost entfällt. Der aktuelle Rentenwert soll bereits zum 01.07.2024 für Gesamt-Deutschland einheitlich sein; ab diesem Zeitpunkt gibt es damit keine Unterscheidung mehr zwischen dem aktuellen Rentenwert und dem aktuellen Rentenwert (Ost).

Damit das Ziel der sozialen Einheit schrittweise erreicht wird, wird der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern stärker als rein rechnerisch erforderlich angehoben. Das heißt, dass es auch bei einer Nullrunde im Westen zu einer – wenn auch kleinen – Rentenerhöhung im Osten kommt.

Näheres zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz kann unter: Rentenangleichung ab 2025 abgeschlossen nachgelesen werden.

Letzte Null-Runde gab es im Jahr 2010

Dass die Rentenbezieher eine Null-Runde in Kauf nehmen mussten, war zuletzt im Jahr 2010 der Fall. Damals führte die Finanzkrise dazu, dass die Renten nicht erhöht werden konnten.

Dass es zu keiner Minusanpassung der Renten kommen kann, wird durch die im Jahr 2009 beschlossene Rentengarantieklausel gewährleistet. Selbst wenn es rein rechnerisch zu einer Minusanpassung, also zu einer negativen Rentendynamisierung kommen sollte, müssen die Rentner durch die Rentengarantieklausel keine Rentenminderung in Kauf nehmen.

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