Unser Berufsstand

Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert sind Experten auf dem Gebiet der gesetzlichen Kranken-, Pflege- Renten- und Unfallversicherung. Die Rentenberater sind vom Präsidenten des Amts- oder Landgericht zugelassen und auf Grund ihrer besonderen fachlichen Qualifikation auch registriert worden.

Rentenberater sind vergleichbar wie Rechtsanwälte. D.h. sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten und sind freiberuflich tätig.

Rentenberater sind keine Berater der Deutschen Rentenversicherung. Diese sind im Auftrag der Rentenversicherung tätig und auch dort angestellt. Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert sind unabhängig der Sozialversicherungsträger tätig und beraten Sie in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung im Zusammenhang mit einer Rente.

Hierzu gehört z. B. die Feststellung ihrer Rentenansprüche, die Überprüfung ihres Rentenbescheides, die Durchsetzung ihres Krankengeldanspruchs oder auch der Festsetzung einer möglichen Pflegestufe u.s.w.

Rentenberater sind für Ihre Tätigkeit auch haftpflichtversichert und unterliegen der Schweigepflicht. Ebenso gilt für Rentenberater auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die gesetzliche Grundlage für Rentenberater findet sich im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung

Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert beraten ihre Mandanten bundesweit. Neben der Beratung von rechtlichen Problemen gilt es auch, die Interessen gegenüber den Behörden, aber auch gegenüber allen bundesweiten Sozial- und Landessozialgerichten zu vertreten. Diese Zulassung besitzen die Rentenberater Kleinlein und Göpfert.

Die Zusammenarbeit ist geprägt durch ein hohes Maß an Vertrauen. Unsere Mandanten stehen im Vordergrund und wir vertreten voll und ganz ihre Interessen. Hierzu gehört es auch, dass wir sie auch darauf hinweisen, wenn eine Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat. Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Offenheit sind drei wesentliche Eigenschaften die unsere Arbeit prägen.

Kompetent und durchsetzungsfähig

Das oberste Ziel der Rentenberater sind zufriedene Mandanten. Dies wollen wir durch unsere Kompetenz auf dem Gebiet der gestzlichen Kranken-, Pflege- Renten und Unfallversicherung erreichen. Unsere fachliche Durchsetzungsfähigkeit hat sich schon seit Jahren gegenüber den Versicherungsträgern und Sozialgerichten positiv gezeigt.

Welche Kosten entstehen?

Die Rentenberater Göpfert und Kleinlein erhalten für ihre Tätigkeit eine Gebühr. Diese bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In den meisten Fällen lässt sich im Vorfeld und Schilderung des Sachverhaltes feststellen, welche Kosten auf die Mandanten zukommen. Die Gebühr richtet sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang des Falles. Bitte bedenken sie, dass für viele Angelegenheiten im Hintergrund eine Menge an Arbeit zu erledigen ist. Es ist ein Vorurteil wenn behauptet wird, einen Rentenberater oder Rechtsanwalt könne man sich nicht leisten.

Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert bieten ihnen auch eine Honorarvereinbarung an. Vor bzw. spätestens bei der Erteilung ihres Auftrages können wir ihnen dann sagen, welche Kosten auf sie zukommen. Sie haben dann die Gewissheit, dass keine weiteren finanziellen Aufwendungen entstehen.

Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, die die Kosten eines Rentenberaters übernehmen. Auch haben sie die Möglichkeit, die Rechnung bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskostenabzug geltend zu machen.

Wie erreichen Sie uns?

Ihr sozialversicherungsrechtliches Problem können sie uns einfach jederzeit telefonisch oder schriftlich mitteilen. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Onlineberatung zu nutzen. Füllen Sie hierzu das Kontaktformular des Rentenberater Marcus Kleinlein aus.

Autor: Marcus Kleinlein