Versicherungspflicht Gesetzliche Krankenversicherung
Die Verischerungspflicht in der GKV
Die mit Abstand größte Personengruppe (etwa 90 Prozent), die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist pflichtversichert. Das heißt, dass die Versicherung kraft Gesetzes zustande kommt.
Das Versicherungsrecht der GKV hat aufgrund des großen Personenkreises, welcher von den gesetzlichen Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht erfasst wird, eine große Bedeutung und findet in der Bevölkerung daher eine große Aufmerksamkeit.
Die Versicherungspflicht in der Geseztlichen Krankenversicherung wird in den folgenden Beiträgen beschrieben.