Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2019

Beim Arbeitsentgelt, welches der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterworfen wird, handelt es sich nicht ausschließlich um den Lohn oder das Gehalt. Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden auch Sachbezüge, müssen auch hieraus Beiträge zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden.

Die Sachbezüge für freie Unterkunft und Verpflegung müssen in einen Entgeltbetrag umgerechnet werden, welcher dann für die Beitragsberechnung angesetzt wird. Die Werte werden durch die „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ (kurz: „Sozialversicherungsentgeltverordnung“ bzw. „SvEV“) definiert. Die Verordnung wiederum erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Zustimmung des Bundesrates.

In den folgenden Tabellen sind die Sachbezugswerte bei einer freien Verpflegung bzw. bei einer freien Unterkunft für das Kalenderjahr 2019 ersichtlich.

Sachbezugswerte 2019 für freie Verpflegung (bundesweit)

Per­so­nen­kreis Früh­stück Mit­tag­es­sen Abend­es­sen Ver­pfle­gung ins­ge­samt
Volljährige Ar­beit­neh­mer (ein­schließ­lich Ju­gend­li­che und Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 53,00 Euro 99,00 Euro 99,00 Euro 251,00 Euro
ka­len­der­täg­lich 1,77 Euro 3,30 Euro 3,30 Euro 8,37 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (voll­jäh­rig)
mo­nat­lich 53,00 Euro 99,00 Euro 99,00 Euro 251,00 Euro
ka­len­der­täg­lich 1,77 Euro 3,30 Euro 3,30 Euro 8,37 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 18. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 42,40 Euro 79,20 Euro 79,20 Euro 200,80 Euro
ka­len­der­täg­lich 1,42 Euro 2,64 Euro 2,64 Euro 6,70 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 14. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 21,20 Euro 39,60 Euro 39,60 Euro 100,40 Euro
ka­len­der­täg­lich 0,71 Euro 1,32 Euro 1,32 Euro 3,35 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 7. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 15,90 Euro 29,70 Euro 29,70 Euro 75,30 Euro
ka­len­der­täg­lich 0,53 Euro 0,99 Euro 0,99 Euro 2,51 Euro

Sachbezugswerte 2019 für freie Unterkunft (bundesweit)

Sachverhalt Un­ter­kunft all­ge­mein Auf­nah­me im Ar­beit­ge­ber­haus­halt/​in Ge­mein­schafts­un­ter­kunft
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ger Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 231,00 Euro 196,35 Euro
ka­len­der­täg­lich 7,70 Euro 6,55 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 2 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 138,60 Euro 103,95 Euro
ka­len­der­täg­lich 4,62 Euro 3,47 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 115,50 Euro 80,85 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,85 Euro 2,70 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 92,40 Euro 57,75 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,08 Euro 1,93 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­cher und/​oder Aus­zu­bil­den­der)
mo­nat­lich 196,35 Euro 161,70 Euro
ka­len­der­täg­lich 6,55 Euro 5,39 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 2 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 103,95 Euro 69,30 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,47 Euro 2,31 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 80,85 Euro 46,20 Euro
ka­len­der­täg­lich 2,70 Euro 1,54 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 57,75 Euro 23,10 Euro
ka­len­der­täg­lich 1,93 Euro 0,77 Euro

Sonstige Sachbezüge

Sofern neben der Verpflegung und Unterkunft noch weitere/sonstige Sachbezüge vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, muss für die Beitragsberechnung ebenfalls ein Geldbetrag angesetzt werden. Nach § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung wird hierfür der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert, der sich bei freiem Bezug – unter Berücksichtigung der üblichen Preisnachlässe – am Abgabeort ergeben würde, als Arbeitsentgelt angesetzt.

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