Rechengrößen in der Sozialversicherung 2008
(Endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2008)
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflationen müssen auch regelmäßig die Rechengrößen und Sozialversicherungswerte angepasst werden. Im Regelfall erfolgt die Anpassung immer zum Jahreswechsel. Auch zum 01.01.2008 kam es wieder zu einer Anpassung der Werte und Rechengrößen, die bereits endgültig verabschiedet und damit rechtskräftig sind.
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Sozialversicherungswerte im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig erhöht haben. So wurde die Beitragsbemessungsgrenze im Zweig der Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung um 37,50 Euro monatlich auf 3.600,00 Euro angehoben. Bei den Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung gibt es für Gesamtdeutschland einen einheitlichen Wert (also ohne Unterscheidung nach Rechtskreis West und Rechtskreis Ost).
Im Zweig der Gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung kam es in den alten Bundesländern zu einer Erhöhung von 50,00 Euro auf 5.300,00 Euro und in den neuen Bundesländern ebenfalls von 50,00 Euro auf 4.500,00 Euro.
Während zu Jahresbeginn 2008 der Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung stabil bei 19,9 Prozent gehalten werden konnte, konnte der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent gesenkt werden. In der Pflegeversicherung kam es erst zur Jahresmitte – 01.07.2008 – zu einer Anhebung des Beitragssatzes von 1,7 Prozent auf 1,95 Prozent.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 48.150,00 Euro | monatlich 4.012,50 Euro
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 43.200,00 Euro | monatlich 3.600,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
jährlich 43.200 Euro | monatlich: 3.600,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
- alte Bundesländer monatlich 5.300,00 Euro
- alte Bundesländer jährlich 63.600,00 Euro
- neue Bundesländer monatlich 4.500,00 Euro
- neue Bundesländer jährlich 54.000,00 Euro
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich ( West) 2.485,00 Euro
- Bezugsgröße jährlich ( West ) 29.820,00 Euro
- Bezugsgröße monatlich ( Ost ) 2.100,00 Euro
- Bezugsgröße jährlich ( Ost ) 25.200,00 Euro
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 Euro
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 Euro
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich
Pflegeversicherung: 1,7 Prozent, Kinderlosenzuschlag 0,25 Prozent, ab 01.07.2008: 1,95 Prozent, Kinderlosenzuschlag 0,25 Prozent
Rentenversicherung: 19,9 Prozent
Arbeitslosenversicherung: 3,3 Prozent
Krankenversicherung: unterschiedlich je Krankenkasse, Sonderbeitrag 0,9 Prozent
Bildnachweis: © nasir1164 - Fotolia