Rechengrößen in der Sozialversicherung 2007

(Endgültigen Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2007)

Jedes Jahr - und damit auch zu Jahresbeginn 2007 - wurden die Sozialversicherungswerte und Rechengrößen angepasst, um sie an die aktuelle wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Diese Anpassungen betreffen jedes Jahr verschiedene Bereiche der Sozialversicherung und sind wichtig für die Berechnung von Beiträgen, Leistungen und Versicherungsansprüchen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen.

Vor allem Jahr 2007 standen die Werte in der Sozialversicherung und deren Entwicklung im Mittelpunkt politischer Diskussionen und Reformen. Die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung, steigender Gesundheitskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten erforderten Anpassungen und Maßnahmen, um die Stabilität und Effektivität der Sozialversicherungssysteme zu gewährleisten. Rückblickend war 2007 ein Jahr, in dem die Bedeutung eines starken und nachhaltigen Sozialversicherungssystems deutlich wurde, um das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Die Arbeitslosenversicherung spielte eine entscheidende Rolle im Jahr 2007, insbesondere vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Turbulenzen und globaler Unsicherheiten. Dennoch konnte der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von vormals 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent ab dem Kalenderjahr 2007 gesenkt werden.

Sowohl in der Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung kam es zu keiner Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, also der Entgeltgrenzen, aus denen monatlich Beiträge zu berechnen sind. So wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung im Vergleich zum Vorjahr 2006 bei jährlich 42.750,00 Euro bzw. monatlich 3.562,50 Euro und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis West) bei jährlich 63.000,00 Euro bzw. monatlich 5.250,00 Euro belassen. Lediglich im Rechtskreis Ost wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung um 150,00 Euro monatlich (auf 4.550,00 Euro) angehoben.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 47.700,00 € - monatlich 3.975,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 42.750,00 € - monatlich 3.562,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

jährlich 42.750,00 €, monatlich: 3.562,50 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • alte Bundesländer monatlich 5.250,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 63.000,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 4.550,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 54.600,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich ( West) 2.450,00 €
  • Bezugsgrößen jährlich ( West ) 29.400,00 €
  • Bezugsgröße monatlich ( Ost ) 2.100,00 €
  • Bezugsgröße jährlich ( Ost ) 25.200,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich

  • Pflegeversicherung 1,7%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
  • Rentenversicherung 19,9%
  • Arbeitslosenversicherung 4,2%
  • Krankenversicherung: unterschiedlich je Krankenkasse, Sonderbeitrag 0,9%

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