Sachbezugswerte für freie Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2015

Zum Arbeitsentgelt nach § 14 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehört nicht nur der Barlohn, sondern auch Sachbezüge, die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Sachbezüge, zu denen unter anderem eine freie Verpflegung und eine freie Unterkunft zählen, müssen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) betragsmäßig festgesetzt werden.

Die Sachbezüge werden jährlich entsprechend der Preisentwicklung angepasst. Für die Festsetzung der Sachbezugswerte für das Jahr 2015 (dies erfolgt über die 7. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung) ist die Verbraucherpreisentwicklung bis zum 30.06.2014 maßgebend.

Während sich im Vergleich zum Jahr 2014 bei den Sachbezugswerten für freie Verpflegung im Jahr 2015 keine Änderungen ergeben werden, werden sich die Werte für freie Unterkunft erhöhen.

Auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden die Sachbezüge als zusätzliche Bezüge ausgewiesen, da diese einen geldwerten Vorteil darstellen.

Folgende Werte gelten im Kalenderjahr 2015:

Sachbezug für freie Verpflegung

Sachbezug freie Verpflegung 2015

Sachbezug für freie Unterkunft

Sachbezug freie Unterkunft 2015

Die endgültigen Werte werden hier veröffentlicht, sobald die Verordnung vom Bundesrat bestätigt wurde!

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