Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2015)

Allgemeines

Die Sozialversicherungswerte sind entscheidend für die Finanzierung und Leistungsgewährung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Ihre regelmäßige Anpassung - welche in großen Teilen immer zum Jahreswechsel erfolgt - ist notwendig, um den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Damit entwickeln sich die einzelnen Sozialversicherungssystem entsprechend der wirtschaftlichen Entwiclung weiter und bleiben damit "up to date". Eine transparente Kommunikation über Veränderungen in den Sozialversicherungswerten ist essenziell, um die Betroffenen angemessen zu informieren und eine gerechte Teilhabe am sozialen Sicherungssystem zu gewährleisten.

Auch zu Jahresbeginn 2015 wurden wieder die unterschiedlichen Rechengrößen und Grenzen angepasst. Eine bedeutende Rechengrößen in der Sozialversicherung ist die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Diese (jährliche) Grenze wurde um 840,00 Euro in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) angehoben; dies entspricht einer monatlichen Steigerung um 70,00 Euro. In den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) wurde die Bezugsgröße ebenfalls um 840,00 Euro (70,00 Euro monatlich) angehoben. Anhand der Bezugsgröße werden die unterschiedlichen Leistungs- und Grenzbeträge abgeleitet, beispielsweise die Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder die Leistungsbeträge für die Leistung Haushaltshilfe.

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich um 75,00 Euro) und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich um 100,00 Euro im Westen; 200,00 Euro im Osten) werden die Beiträge ab dem 01.01.2015 für höherverdienende Mitglieder aus einer höheren Bemessungsgrundlage berechnet.

Folgend sind die bedeutendsten Sozialversicherungswerte und Rechengrößen für das Kalenderjahr 2015 zusammengefasst.


Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 54.900,00 € | monatlich 4.575,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 49.500,00 € | monatlich 4.125,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 49.500,00 € | monatlich: 4.125,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 6.050,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 72.600,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 5.200,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 62.400,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 7.450,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 89.400,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 6.350,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 76.200,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.835,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 34.020,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.415,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 28.980,00 €

Mindestbeitrag freiwillig Rentenversicherung: 84,15 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

  • Pflegeversicherung: 2,35%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
  • Allgemeine Rentenversicherung: 18,7%
  • Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,8%
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0%

Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, (bisheriger Sonderbeitrag 0,9% entfällt)
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,0% (bisheriger Sonderbeitrag 0,9% entfällt)
  • durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 0,9%

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