Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2014)

Jedes Jahr werden die Sozialversicherungswerte an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Dies betrifft unter anderem Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze und Leistungshöhen in den Bereichen der Gesetzlichen Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass das Sozialversicherungssystem den aktuellen Bedürfnissen entspricht und finanziell nachhaltig bleibt. Sie werden in der Regel aufgrund von Indexierungsformeln oder politischen Entscheidungen vorgenommen und können Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherungsnehmer haben. Die genauen Änderungen werden in der Regel zu Beginn eines Jahres bekannt gegeben und sind für alle Beteiligten relevant, um ihre Beiträge und Ansprüche korrekt zu berechnen.

Zum Jahreswechsel 2013/2014 kam es beispielsweise zu einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 112,50 Euro monatlich bzw. 1.350,00 Euro jährlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöhte sich die Beitragsbemessungsgrenze um 150,00 Euro monatlich bzw. 1.800,00 Euro jährlich in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und um 100,00 Euro monatlich bzw. 1.200,00 Euro jährlich in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost). Die Bezugsgröße - eine bedeutende Rechengröße in der Sozialversicherung - stieg um 840,00 Euro jährlich (bzw. 70,00 Euro monatlich) sowohl im Westen als auch im Osten

Die für die Zeit ab 01.01.2014 angepassten Sozialversicherungswerte sind hier aufgeführt.


Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 53.550,00 € - monatlich 4.462,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 48.600,00 € - monatlich 4.050,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 48.600,00 €, monatlich: 4.050,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.950,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 71.400,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 5.000,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 60.000,00 €

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 7.300,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 87.600,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 6.150,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 73.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.765,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 33.180,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.345,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 28.140,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

  • Pflegeversicherung: 2,05%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
  • Rentenversicherung: 18,9%
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
  • ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%

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