Sachbezugswerte für freie Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2014
Neben dem Barlohn gehören auch Sachbezüge zum Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch), welche Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Werden Sachbezüge, wie freie Verpflegung oder freie Unterkunft zur Verfügung gestellt, müssen diese betragsmäßig bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) herangezogen werden.
Maßgebend für die Erhöhung der Werte für Verpflegung und Unterkunft ist die Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Werte, welche im Jahr 2014 gelten, ist die Entwicklung in der Zeit von Juni 2012 bis Juli 2013 maßgebend. In diesem Zeitraum ist der Verbraucherindex für Verpflegung um 2,3 Prozent und für Unterkunft und Mieten um 2,2 Prozent gestiegen.
Folgende Werte gelten im Kalenderjahr 2014:
Sachbezug für freie Verpflegung
Sachbezug für freie Unterkunft