Sachbezugswerte 2013

Sachbezugswerte für freie Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2013

Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gehören nicht nur der Barlohn, sondern auch Sachbezüge, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Das heißt, dass für Sachbezüge Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen). Folgend sind die Werte für das Kalenderjahr 2013 aufgelistet, welche für den Sachbezug „freie Verpflegung“ und „freie Unterkunft“ angesetzt werden müssen.

Für das Jahr 2013 wurden folgende Sachbezugswerte festgesetzt:

Sachbezug für freie Verpflegung

Personenkreis Frühstück Mittag- essen Abend-essen Verpflegung insgesamt
Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Auszubildende mtl. 48,00 Euro 88,00 Euro 88,00 Euro 224,00 Euro
ktgl. 1,60 Euro 2,93 Euro 2,93 Euro 7,47 Euro
Volljährige Familienangehörige (100%) mtl. 48,00 Euro 88,00 Euro 88,00 Euro 224,00 Euro
ktgl. 1,60 Euro 2,93 Euro 2,93 Euro 7,47 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres (80%) mtl. 38,40 Euro 70,40 Euro 70,40 Euro 179,20 Euro
ktgl. 1,28 Euro 2,34 Euro 2,34 Euro 5,98 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres (40%) mtl. 19,20 Euro 35,20 Euro 35,20 Euro 89,60 Euro
ktgl. 0,64 Euro 1,17 Euro 1,17 Euro 2,99 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres (30%) mtl. 14,40 Euro 26,40 Euro 26,40 Euro 67,20 Euro
ktgl. 0,48 Euro 0,88 Euro 0,88 Euro 2,24 Euro

Sachbezug für freie Unterkunft

Unterkunft belegt mit Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft
Volljährige Arbeitnehmer 1 Beschäftigtem mtl. 216,00 Euro 183,60 Euro
ktgl. 7,20 Euro 6,12 Euro
2 Beschäftigten mtl. 129,60 Euro 97,20 Euro
ktgl. 4,32 Euro 3,24 Euro
3 Beschäftigten mtl. 108,00 Euro 75,60 Euro
ktgl. 3,60 Euro 2,52 Euro
Mehr als 3 Beschäftigten mtl. 86,40 Euro 54,00 Euro
ktgl. 2,88 Euro 1,80 Euro
Jugendliche/ Auszubildende 1 Beschäftigtem mtl. 186,60 Euro 151,20 Euro
ktgl. 6,12 Euro 5,04 Euro
2 Beschäftigten mtl. 97,20 Euro 64,80 Euro
ktgl. 3,24 Euro 2,16 Euro
3 Beschäftigten mtl. 75,60 Euro 43,20 Euro
ktgl. 2,52 Euro 1,44 Euro
Mehr als 3 Beschäftigten mtl. 54,00 Euro 21,60 Euro
ktgl. 1,80 Euro 0,72 Euro

Allgemeines zu den Sachbezugswerten

Sachbezugswerte in der Sozialversicherung sind geldwerte Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt gewährt, z. B. in Form von Verpflegung oder Unterkunft. Diese Sachbezüge werden als Einkommen betrachtet und unterliegen daher den Regelungen der Sozialversicherung. Um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten, legt der Gesetzgeber jährlich fest, wie diese geldwerten Vorteile für die Sozialversicherung zu bewerten sind.

Grundlagen der Sachbezugswerte

Definition: Ein Sachbezug ist ein Vorteil, den der Arbeitnehmer nicht in Form von Geld, sondern in Form von Sachleistungen erhält.
Rechtliche Grundlage: Die Bewertung erfolgt auf Basis von § 2 Abs. 1 der Sozialversicherungs­entgeltverordnung (SvEV).
Zweck: Die Festsetzung der Sachbezugswerte dient der einheitlichen steuer- und sozialversicherungs­rechtlichen Behandlung solcher Leistungen.

Die Sachbezugswerte fließen in die Berechnung des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens ein. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf Basis des erhöhten Bruttogehalts berechnet werden. Ebenfalls muss der Arbeitgeber diese geldwerten Vorteile entsprechend in der Lohnabrechnung und bei den Sozialversicherungsträgern melden.

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