Sachbezugswerte für freie Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2013
Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gehören nicht nur der Barlohn, sondern auch Sachbezüge, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Das heißt, dass für Sachbezüge Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen). Folgend sind die Werte für das Kalenderjahr 2013 aufgelistet, welche für den Sachbezug „freie Verpflegung“ und „freie Unterkunft“ angesetzt werden müssen.
Für das Jahr 2013 wurden folgende Sachbezugswerte festgesetzt:
Sachbezug für freie Verpflegung
Sachbezug für freie Unterkunft