Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2013)
Folgend ist eine Übersicht über die Rechengrößen, Sozialversicherungswerten und Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen, welche für das Kalenderjahr 2013 gelten. Diese reichen von der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung über die Beitragagsbemessungsgrenzen und Bezugsgröße bis hin zu den gesetzlich vorgegebenen Beitragssätzen.
Die Sozialversicherungswerte 2013 wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben und im Nachgang von der Bundesregierung bestätigt und verabschiedet.
Auch zum 01.01.2013 werden die Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen erhöht und damit der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass auch die Einnahmen der einzelnen Sozialversicherungszweige mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation Schritt halten.
Zum 01.01.2013 kommt es zu einer Senkung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung, womit es zu einer finanziellen Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt. Der Beitragssatz wird von bislang 19,9 Prozent auf 19,0 Prozent gesenkt.
Der Beitragssatz zur Gesetzlichen bzw. Sozialen Pflegeversicherung muss jedoch zum 01.01.2013 erhöht werden. Der Beitragssatz wird von bislang 1,95 Prozent um 0,1 Prozent auf 2,05 Prozent angehoben. Die Anhebung wurde durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz erforderlich, welches der Bundesrat am 21.09.2012 genehmigt hatte. Das Pflegeneuausrichtungsgesetz sieht für die Versicherten verbesserte Pflegeleistungen vor, für die höhere Beitragseinnahmen erforderlich sind. Für Kinderlose kommt in der Sozialen Pflegeversicherung noch der Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozent hinzu.
Die Minijobgrenze (Grenze für geringfügige Beschäftigungen) wird zum 01.01.2013 von bislang 400,00 Euro auf 450,00 Euro monatlich angehoben.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 52.200,00 € | monatlich 4.350,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
jährlich: 47.250,00 € | monatlich 3.937,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
jährlich 47.250,00 € | monatlich: 3.937,50 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 5.800,00 €
- alte Bundesländer jährlich 69.600,00 €
- neue Bundesländer monatlich 4.900,00 €
- neue Bundesländer jährlich 58.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 7.100,00 €
- alte Bundesländer jährlich 85.200,00 €
- neue Bundesländer monatlich 6.050,00 €
- neue Bundesländer jährlich 72.600,00 €
Bezugsgröße
- Bezugsgröße monatlich (West) 2.695,00 €
- Bezugsgröße jährlich (West) 32.340,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.275,00 €
- Bezugsgröße jährlich (Ost) 27.300,00 €
Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich: 450,00 €
Geringverdienergrenze bundeseinheitlich: 325,00 €
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
- Pflegeversicherung: 2,05%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
- Rentenversicherung: 18,9%
- Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch
- allgemeiner Beitragssatz: 15,5%, inkl. Sonderbeitrag 0,9%
- ermäßigter Beitragssatz: 14,9%, Sonderbeitrag 0,9%
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