Die Sachbezugswerte im Kalenderjahr 2025

Für das Kalenderjahr 2025 wurden die Sachbezugswerte angepasst bzw. erhöht. Die Erhöhung leitet sich vom Verbraucherpreisindex ab; für die Erhöhung im Kalenderjahr war die Entwicklung der Verbraucherpreise in der Zeit von Juli 2023 bis Juni 2024 maßgebend.

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2025 wurden mit der Sozial­versicherungs­entgelt­verordnung (SvEV) festgelegt, welcher der Bundesrat am 22.11.2024 zugestimmt hat.

Sachbezüge im Sinne der Sozialversicherung

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer als Teil der Vergütung gewährt. Diese Vorteile werden nicht in Geld ausgezahlt, sondern in Form von Waren, Dienstleistungen oder Nutzungsmöglichkeiten bereitgestellt. Beispiele für Sachbezüge sind:

  • Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung
  • kostenfreie oder vergünstigte Mahlzeiten (z. B. Kantinenessen)
  • Überlassung einer Dienstwohnung
  • Fahrtkostenzuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr
  • Gutscheine oder Geldkarten (unter bestimmten Voraussetzungen)

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sind Sachbezüge relevant, da sie grundsätzlich als Bestandteil des Arbeitsentgelts – das Arbeitsentgelt ist in § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt – gelten. Das bedeutet, dass sie in der Regel beitragspflichtig in der Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) sind, sofern sie bestimmte Freigrenzen und Freibeträge überschreiten.

Ein Arbeitsentgelt, welches in der Sozialversicherung für die Verbeitragung relevant ist, ist also nicht nur das Gehalt oder der Lohn, sondern auch Sachbezüge.

Sachbezugswerte 2025 für freie Verpflegung

Per­so­nen­kreis Früh­stück Mit­tag­essen Abend­essen Ver­pfle­gung ins­ge­samt

Volljährige Ar­beit­neh­mer (ein­schließ­lich Ju­gend­li­che und Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 69,00 Euro 132,00 Euro 132,00 Euro 333,00 Euro
ka­len­der­täg­lich 2,30 Euro 4,40 Euro 4,40 Euro 11,10 Euro

Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (voll­jäh­rig)
mo­nat­lich 69,00 Euro 132,00 Euro 132,00 Euro 333,00 Euro
ka­len­der­täg­lich 2,30 Euro 4,40 Euro 4,40 Euro 11,10 Euro

Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 18. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 55,20 Euro 105,60 Euro 105,60 Euro 266,40 Euro
ka­len­der­täg­lich 1,84 Euro 3,52 Euro 3,52 Euro 8,88 Euro

Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 14. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 27,60 Euro 52,80 Euro 52,80 Euro 133,20 Euro
ka­len­der­täg­lich 0,92 Euro 1,76 Euro 1,76 Euro 4,44 Euro

Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 7. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 20,70 Euro 39,60 Euro 39,60 Euro 99,90 Euro
ka­len­der­täg­lich 0,69 Euro 1,32 Euro 1,32 Euro 3,33 Euro

Sachbezugswerte 2025 für freie Unterkunft (bundesweit)

Sachverhalt Un­ter­kunft all­ge­mein Auf­nah­me im Ar­beit­ge­ber­haus­halt/
​in Ge­mein­schafts­un­ter­kunft
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ger Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 282,00 Euro 239,70 Euro
ka­len­der­täg­lich 9,40 Euro 7,99 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 2 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 169,20 Euro 126,90 Euro
ka­len­der­täg­lich 5,64 Euro 4,23 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 141,00 Euro 98,70 Euro
ka­len­der­täg­lich 4,70 Euro 3,29 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 112,80 Euro 70,50 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,76 Euro 2,35 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­cher und/​oder Aus­zu­bil­den­der)
mo­nat­lich 239,70 Euro 197,40 Euro
ka­len­der­täg­lich 7,99 Euro 6,58 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 2 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 126,90 Euro 84,60 Euro
ka­len­der­täg­lich 4,23 Euro 2,82 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 98,70 Euro 56,40 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,29 Euro 1,88 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 70,50 Euro 28,20 Euro
ka­len­der­täg­lich 2,35 Euro 0,94 Euro

Unterkunft versus Wohnung

In der Sozialversicherungsentgeltverordnung wird von „Unterkunft“ gesprochen. Diesbezüglich besteht ein Unterschied zur „Wohnung.

Eine Wohnung ist eine abgeschlossene Einheit, in der ein Haushalt selbstständig geführt werden kann. Das heißt, dass in dieser eine Wasserversorgung und Wasserentsorgung, eine Kochgelegenheit und eine Toilette vorhanden sind.

Bei einer Unterkunft sind die Merkmale, die für eine Wohnung sprechen, nicht gegeben. Das heißt, dass in einer Unterkunft die selbstständige Führung eines Haushalts nicht möglich ist.

Um eine Unterkunft handelt es sich auch, wenn ein Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellt.

Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Wohnung zur Verfügung gestellt, sind für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung (Ermittlung des Arbeitsentgelts) nicht die Werte für Unterkunft aus der SvEV heranzuziehen. Als Arbeitsentgelt gilt in diesen Fällen als Sachbezug der ortsübliche Mietpreis. Sollte die Ermittlung des ortsüblichen Mietpreises außerordentliche Schwierigkeiten bereiten, kann je Quadratmeter ein Betrag von 4,95 Euro angesetzt werden. Handelt es sich um eine Wohnung mit einer einfachen Ausstattung, kann je Quadratmeter ein Betrag von 4,05 Euro angesetzt werden; um eine Wohnung mit einfacher Ausstattung handelt es sich, wenn diese kein Bad oder Dusche und keine Sammelheizung hat.

Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer: Sachbezüge können eine attraktive Ergänzung zum Gehalt sein, da sie oft steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt sind, solange die Freibeträge eingehalten werden.

Für Arbeitgeber: Die Gewährung von Sachbezügen ermöglicht es, Mitarbeiter zu motivieren und steuerliche Vorteile zu nutzen, indem Gehaltsteile in Form von geldwerten Vorteilen gewährt werden.

Die Sachbezugsverordnung dient dabei als rechtlicher Rahmen, der sicherstellt, dass die Bewertung und Versteuerung von Sachbezügen einheitlich und korrekt erfolgt.

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