Die Sachbezugswerte im Kalenderjahr 2025
Für das Kalenderjahr 2025 wurden die Sachbezugswerte angepasst bzw. erhöht. Die Erhöhung leitet sich vom Verbraucherpreisindex ab; für die Erhöhung im Kalenderjahr war die Entwicklung der Verbraucherpreise in der Zeit von Juli 2023 bis Juni 2024 maßgebend.
Die Sachbezugswerte für das Jahr 2025 wurden mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt, welcher der Bundesrat am 22.11.2024 zugestimmt hat.
Sachbezüge im Sinne der Sozialversicherung
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer als Teil der Vergütung gewährt. Diese Vorteile werden nicht in Geld ausgezahlt, sondern in Form von Waren, Dienstleistungen oder Nutzungsmöglichkeiten bereitgestellt. Beispiele für Sachbezüge sind:
- Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung
- kostenfreie oder vergünstigte Mahlzeiten (z. B. Kantinenessen)
- Überlassung einer Dienstwohnung
- Fahrtkostenzuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr
- Gutscheine oder Geldkarten (unter bestimmten Voraussetzungen)
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sind Sachbezüge relevant, da sie grundsätzlich als Bestandteil des Arbeitsentgelts – das Arbeitsentgelt ist in § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt – gelten. Das bedeutet, dass sie in der Regel beitragspflichtig in der Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) sind, sofern sie bestimmte Freigrenzen und Freibeträge überschreiten.
Ein Arbeitsentgelt, welches in der Sozialversicherung für die Verbeitragung relevant ist, ist also nicht nur das Gehalt oder der Lohn, sondern auch Sachbezüge.
Sachbezugswerte 2025 für freie Verpflegung
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt |
Volljährige Arbeitnehmer (einschließlich Jugendliche und Auszubildende) | ||||
monatlich | 69,00 Euro | 132,00 Euro | 132,00 Euro | 333,00 Euro |
kalendertäglich | 2,30 Euro | 4,40 Euro | 4,40 Euro | 11,10 Euro |
Familienangehörige (volljährig) | ||||
monatlich | 69,00 Euro | 132,00 Euro | 132,00 Euro | 333,00 Euro |
kalendertäglich | 2,30 Euro | 4,40 Euro | 4,40 Euro | 11,10 Euro |
Familienangehörige (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) | ||||
monatlich | 55,20 Euro | 105,60 Euro | 105,60 Euro | 266,40 Euro |
kalendertäglich | 1,84 Euro | 3,52 Euro | 3,52 Euro | 8,88 Euro |
Familienangehörige (vor Vollendung des 14. Lebensjahres) | ||||
monatlich | 27,60 Euro | 52,80 Euro | 52,80 Euro | 133,20 Euro |
kalendertäglich | 0,92 Euro | 1,76 Euro | 1,76 Euro | 4,44 Euro |
Familienangehörige (vor Vollendung des 7. Lebensjahres) | ||||
monatlich | 20,70 Euro | 39,60 Euro | 39,60 Euro | 99,90 Euro |
kalendertäglich | 0,69 Euro | 1,32 Euro | 1,32 Euro | 3,33 Euro |
Sachbezugswerte 2025 für freie Unterkunft (bundesweit)
Sachverhalt | Unterkunft allgemein | Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/ in Gemeinschaftsunterkunft |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten (volljähriger Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 282,00 Euro | 239,70 Euro |
kalendertäglich | 9,40 Euro | 7,99 Euro |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten (volljährige Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 169,20 Euro | 126,90 Euro |
kalendertäglich | 5,64 Euro | 4,23 Euro |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten (volljährige Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 141,00 Euro | 98,70 Euro |
kalendertäglich | 4,70 Euro | 3,29 Euro |
Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten (volljährige Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 112,80 Euro | 70,50 Euro |
kalendertäglich | 3,76 Euro | 2,35 Euro |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten (Jugendlicher und/oder Auszubildender) | ||
monatlich | 239,70 Euro | 197,40 Euro |
kalendertäglich | 7,99 Euro | 6,58 Euro |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) | ||
monatlich | 126,90 Euro | 84,60 Euro |
kalendertäglich | 4,23 Euro | 2,82 Euro |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) | ||
monatlich | 98,70 Euro | 56,40 Euro |
kalendertäglich | 3,29 Euro | 1,88 Euro |
Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) | ||
monatlich | 70,50 Euro | 28,20 Euro |
kalendertäglich | 2,35 Euro | 0,94 Euro |
Unterkunft versus Wohnung
In der Sozialversicherungsentgeltverordnung wird von „Unterkunft“ gesprochen. Diesbezüglich besteht ein Unterschied zur „Wohnung.
Eine Wohnung ist eine abgeschlossene Einheit, in der ein Haushalt selbstständig geführt werden kann. Das heißt, dass in dieser eine Wasserversorgung und Wasserentsorgung, eine Kochgelegenheit und eine Toilette vorhanden sind.
Bei einer Unterkunft sind die Merkmale, die für eine Wohnung sprechen, nicht gegeben. Das heißt, dass in einer Unterkunft die selbstständige Führung eines Haushalts nicht möglich ist.
Um eine Unterkunft handelt es sich auch, wenn ein Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellt.
Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Wohnung zur Verfügung gestellt, sind für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung (Ermittlung des Arbeitsentgelts) nicht die Werte für Unterkunft aus der SvEV heranzuziehen. Als Arbeitsentgelt gilt in diesen Fällen als Sachbezug der ortsübliche Mietpreis. Sollte die Ermittlung des ortsüblichen Mietpreises außerordentliche Schwierigkeiten bereiten, kann je Quadratmeter ein Betrag von 4,95 Euro angesetzt werden. Handelt es sich um eine Wohnung mit einer einfachen Ausstattung, kann je Quadratmeter ein Betrag von 4,05 Euro angesetzt werden; um eine Wohnung mit einfacher Ausstattung handelt es sich, wenn diese kein Bad oder Dusche und keine Sammelheizung hat.
Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer: Sachbezüge können eine attraktive Ergänzung zum Gehalt sein, da sie oft steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt sind, solange die Freibeträge eingehalten werden.
Für Arbeitgeber: Die Gewährung von Sachbezügen ermöglicht es, Mitarbeiter zu motivieren und steuerliche Vorteile zu nutzen, indem Gehaltsteile in Form von geldwerten Vorteilen gewährt werden.
Die Sachbezugsverordnung dient dabei als rechtlicher Rahmen, der sicherstellt, dass die Bewertung und Versteuerung von Sachbezügen einheitlich und korrekt erfolgt.
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