Der Dynamisierungsfaktor nach § 70 SGB IX vom 01.07.2024 bis 30.06.2025

Die Entgeltersatzleistungen in der Sozialversicherung werden dynamisiert, um sicherzustellen, dass sie mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten und den Lebenshaltungskosten gerecht werden. Diese Dynamisierung ist ein zentrales Instrument, um die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und Einkommensverluste in Zeiten von beispielsweise Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur Teilhabe der Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen auszugleichen.

Der Dynamisierungsfaktor, um den die Entgeltersatzleistungen in der Sozialversicherung anzupassen sind, wird in § 70 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Bei der Dynamisierung – also der Anpassung – der Entgeltersatzleistungen wird die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld und dem Versorgungskrankengeld zugrunde liegt, angepasst. Die Dynamisierung erfolgt nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums.

Die Dynamisierung wird mit dem Anpassungsfaktor durchgeführt, welcher vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich bis spätestens 30.06. bekanntgegeben werden muss. Dieser Anpassungsfaktor gilt dann für Entgeltersatzleistungen, welche in der Zeit vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres zu dynamisieren sind.

Für die Zeit vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 beträgt der Anpassungsfaktor 1,0611. Dieser Anpassungsfaktor wurde mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtskräftig; die Veröffentlichung erfolgte am 28.06.2024, BAnz AT 28.06.2024 B1.

Bestimmte Entgeltersatzleistungen werden nicht dynamisiert

Von der Dynamisierung werden nicht alle Entgeltersatzleistungen erfasst, welche die einzelnen Zweige der Sozialversicherung kennen.

Das Arbeitslosengeld, das Bürgergeld – also das frühere Arbeitslosengeld II – und auch das Unterhaltsgeld werden nicht dynamisiert.

Wird für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld gezahlt, welche einem zuvor bezogenen Arbeitslosengeld berechnet wird, wird auch das Krankengeld – da das Arbeitslosengeld nicht dynamisiert wird – nicht dynamisiert.

Dynamisiert erfolgt von Amts wegen

Für die Anpassung der Entgeltersatzleistung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Dynamisierung wird vom zuständigen Sozialversicherungsträger zum jeweiligen Zeitpunkt von Amts wegen aufgegriffen und durchgeführt.

Beispiel:

Eine Krankenkasse leistet für einen Versicherten Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit hat am 15.08.2023 begonnen, sodass für die Berechnung des Krankengeldes der Abrechnungszeitraum Juli 2023 (01.07. bis 31.07.2023) maßgebend war.

Anpassung/Dynamisierung der Krankengeldzahlung

Ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums ist am 31.07.2024 abgelaufen. Das Krankengeld ist folglich für die Zeit ab 01.08.2024 zu dynamisieren. Als Dynamisierungsfaktor kommt der Faktor zum Ansatz, welcher in der Zeit vom 01.01.2024 bis 30.06.2025 gilt; dies ist ein Faktor von 1,0611. Das heißt, dass das Krankengeld ab 01.08.2024 um 6,11 Prozent zu erhöhen ist.

Gründe für die Dynamisierung

Die Inflation führt dazu, dass das Geld an Wert verliert. Durch die regelmäßige Anpassung der Entgeltersatzleistungen wird sichergestellt, dass die reale Kaufkraft der Leistungen erhalten bleibt und die Empfänger nicht durch steigende Preise und Lebenshaltungskosten benachteiligt werden.

Die Dynamisierung trägt auch dazu bei, eine gewisse Kontinuität im Lebensstandard der Empfänger von Entgeltersatzleistungen zu gewährleisten. Es soll sicherstellen, dass diese Personen nicht plötzlich und unverhältnismäßig stark von Einkommenseinbußen betroffen sind.

Ein angemessenes Sicherheitsnetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. für die Versicherten der einzelnen Sozialversicherungszweige fördert die soziale Stabilität. Wenn Menschen in schwierigen Zeiten Unterstützung erhalten, sind sie eher in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu sichern und wieder in die Wirtschaft einzutreten, wenn sich die Umstände verbessern.

Insgesamt ist die Dynamisierung von Entgeltersatzleistungen ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden sozialen Sicherungssystems. Die Dynamisierung trägt dazu bei, den Schutz und die Stabilität für diejenigen zu gewährleisten, die vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, und hilft dabei, eine gerechte und resiliente Gesellschaft aufzubauen.

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