Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2023

Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gehören neben den Löhnen und Gehältern auch Sachbezüge. Der Wert der Sachbezüge wird mit der „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ (Sozialversicherungsentgeltverordnung | SvEV) jährlich neu festgesetzt.

Zu den Sachbezügen gehören die freie Verpflegung und die freie Unterkunft.

In den folgenden Tabellen sind die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 für die freie Verpflegung und die freie Unterkunft ersichtlich.

Sachbezugswerte 2023 für freie Verpflegung (bundeweit)

Per­so­nen­kreis Früh­stück Mit­tag­essen Abend­essen Ver­pfle­gung ins­ge­samt
Volljährige Ar­beit­neh­mer (ein­schließ­lich Ju­gend­li­che und Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 60,00 Euro 114,00 Euro 114,00 Euro 288,00 Euro
ka­len­der­täg­lich 2,00 Euro 3,80 Euro 3,80 Euro 9,60 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (voll­jäh­rig)
mo­nat­lich 60,00 Euro 114,00 Euro 114,00 Euro 288,00 Euro
ka­len­der­täg­lich 2,00 Euro 3,80 Euro 3,80 Euro 9,60 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 18. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 48,00 Euro 91,20 Euro 91,20 Euro 230,40 Euro
ka­len­der­täg­lich 1,60 Euro 3,04 Euro 3,04 Euro 7,68 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 14. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 24,00 Euro 45,60 Euro 45,60 Euro 115,20 Euro
ka­len­der­täg­lich 0,80 Euro 1,52 Euro 1,52 Euro 3,84 Euro
Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (vor Voll­en­dung des 7. Le­bens­jah­res)
mo­nat­lich 18,00 Euro 34,20 Euro 34,20 Euro 86,40 Euro
ka­len­der­täg­lich 0,60 Euro 1,14 Euro 1,14 Euro 2,88 Euro

Sachbezugswerte 2023 für freie Unterkunft (bundesweit)

Sachverhalt Un­ter­kunft all­ge­mein Auf­nah­me im Ar­beit­ge­ber­haus­halt/​
in Ge­mein­schafts­un­ter­kunft
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ger Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 265,00 Euro 225,25 Euro
ka­len­der­täg­lich 8,83 Euro 7,51 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 2 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 159,00 Euro 119,25 Euro
ka­len­der­täg­lich 5,30 Euro 3,97 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 132,50 Euro 92,75 Euro
ka­len­der­täg­lich 4,42 Euro 3,09 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (voll­jäh­ri­ge Ar­beit­neh­mer)
mo­nat­lich 106,00 Euro 66,25 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,53 Euro 2,21 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 1 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­cher und/​oder Aus­zu­bil­den­der)
mo­nat­lich 225,25 Euro 185,50 Euro
ka­len­der­täg­lich 7,51 Euro 6,18 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 2 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 119,25 Euro 79,50 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,97 Euro 2,65 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 92,75 Euro 53,00 Euro
ka­len­der­täg­lich 3,09 Euro 1,77 Euro
Un­ter­kunft be­legt mit mehr als 3 Be­schäf­tig­ten (Ju­gend­li­che und/​oder Aus­zu­bil­den­de)
mo­nat­lich 66,25 Euro 26,50 Euro
ka­len­der­täg­lich 2,21 Euro 0,88 Euro

Bei der „Unterkunft“ ist der Unterschied zu einer Wohnung von Bedeutung. Während eine Wohnung eine geschlossene Einheit von Räumen ist, in denen ein Haushalt selbstständig geführt werden kann, ist dies bei einer Unterkunft nicht der Fall. In einer Wohnung müssen eine Wasserversorgung und Wasserentsorgung, eine Toilette und eine Kochgelegenheit (die mit einer Küche vergleichbar ist) vorhanden sein.

Eine freie Wohnung liegt dann nicht vor, wenn die Wohnung mehrere Arbeitnehmer gemeinsam nutzen können (Wohngemeinschaft). In diesem Fall ist dies eine Unterkunft.

Wird vom Arbeitgeber eine freie Wohnung zur Verfügung gestellt, gibt es hierfür keinen amtlichen Sachbezugswert. Bei einer freien Wohnung ist der ortsübliche Mietpreis als Sachbezug anzusetzen.

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