Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2023
Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gehören neben den Löhnen und Gehältern auch Sachbezüge. Der Wert der Sachbezüge wird mit der „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ (Sozialversicherungsentgeltverordnung | SvEV) jährlich neu festgesetzt.
Zu den Sachbezügen gehören die freie Verpflegung und die freie Unterkunft.
In den folgenden Tabellen sind die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 für die freie Verpflegung und die freie Unterkunft ersichtlich.
Sachbezugswerte 2023 für freie Verpflegung (bundeweit)
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt |
Volljährige Arbeitnehmer (einschließlich Jugendliche und Auszubildende) | ||||
monatlich | 60,00 Euro | 114,00 Euro | 114,00 Euro | 288,00 Euro |
kalendertäglich | 2,00 Euro | 3,80 Euro | 3,80 Euro | 9,60 Euro |
Familienangehörige (volljährig) | ||||
monatlich | 60,00 Euro | 114,00 Euro | 114,00 Euro | 288,00 Euro |
kalendertäglich | 2,00 Euro | 3,80 Euro | 3,80 Euro | 9,60 Euro |
Familienangehörige (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) | ||||
monatlich | 48,00 Euro | 91,20 Euro | 91,20 Euro | 230,40 Euro |
kalendertäglich | 1,60 Euro | 3,04 Euro | 3,04 Euro | 7,68 Euro |
Familienangehörige (vor Vollendung des 14. Lebensjahres) | ||||
monatlich | 24,00 Euro | 45,60 Euro | 45,60 Euro | 115,20 Euro |
kalendertäglich | 0,80 Euro | 1,52 Euro | 1,52 Euro | 3,84 Euro |
Familienangehörige (vor Vollendung des 7. Lebensjahres) | ||||
monatlich | 18,00 Euro | 34,20 Euro | 34,20 Euro | 86,40 Euro |
kalendertäglich | 0,60 Euro | 1,14 Euro | 1,14 Euro | 2,88 Euro |
Sachbezugswerte 2023 für freie Unterkunft (bundesweit)
Sachverhalt | Unterkunft allgemein | Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/ in Gemeinschaftsunterkunft |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten (volljähriger Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 265,00 Euro | 225,25 Euro |
kalendertäglich | 8,83 Euro | 7,51 Euro |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten (volljährige Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 159,00 Euro | 119,25 Euro |
kalendertäglich | 5,30 Euro | 3,97 Euro |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten (volljährige Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 132,50 Euro | 92,75 Euro |
kalendertäglich | 4,42 Euro | 3,09 Euro |
Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten (volljährige Arbeitnehmer) | ||
monatlich | 106,00 Euro | 66,25 Euro |
kalendertäglich | 3,53 Euro | 2,21 Euro |
Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten (Jugendlicher und/oder Auszubildender) | ||
monatlich | 225,25 Euro | 185,50 Euro |
kalendertäglich | 7,51 Euro | 6,18 Euro |
Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) | ||
monatlich | 119,25 Euro | 79,50 Euro |
kalendertäglich | 3,97 Euro | 2,65 Euro |
Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) | ||
monatlich | 92,75 Euro | 53,00 Euro |
kalendertäglich | 3,09 Euro | 1,77 Euro |
Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten (Jugendliche und/oder Auszubildende) | ||
monatlich | 66,25 Euro | 26,50 Euro |
kalendertäglich | 2,21 Euro | 0,88 Euro |
Bei der „Unterkunft“ ist der Unterschied zu einer Wohnung von Bedeutung. Während eine Wohnung eine geschlossene Einheit von räumen ist, in denen ein Haushalt selbstständig geführt werden kann, ist dies bei einer Unterkunft nicht der Fall. In einer Wohnung müssen eine Wasserversorgung und Wasserentsorgung, eine Toilette und eine Kochgelegenheit (die mit einer Küche vergleichbar ist) vorhanden sein.
Eine freie Wohnung liegt dann nicht vor, wenn die Wohnung mehrere Arbeitnehmer gemeinsam nutzen können (Wohngemeinschaft). In diesem Fall ist dies eine Unterkunft.
Wird vom Arbeitgeber eine freie Wohnung zur Verfügung gestellt, gibt es hierfür keinen amtlichen Sachbezugswert. Bei einer freien Wohnung ist der ortsübliche Mietpreis als Sachbezug anzusetzen.