Verwaltungsverfahren | SGB X
Das Verfahrensrecht nach dem SGB X
Das Verwaltungsverfahren und der Datenschutz in der Sozialversicherung sind im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt.
Die Beiträge in dieser Kategorie geben Informationen zum Sozialverwaltungsverfahren und zum Sozialdatenschutz, welcher ebenfalls im SGB X geregelt ist.
Das Verwaltungsverfahrensrecht in der Sozialversicherung regelt die Abläufe und Grundsätze, nach denen Entscheidungen und Maßnahmen der Sozialversicherungsträger (wie Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Arbeitslosenversicherung) getroffen und durchgeführt werden. Es ist ein spezieller Bereich des Verwaltungsrechts, der auf die Besonderheiten der Sozialversicherung zugeschnitten ist. Das Verwaltungsverfahrensrecht sorgt dafür, dass Verfahren transparent und rechtssicher durchgeführt werden, die Rechte und Pflichten von Versicherten und Behörden klar geregelt sind, Sozialversicherungsträger effizient, aber auch fair handeln, betroffene Personen gegen Entscheidungen der Behörden vorgehen können.
Der Datenschutz nach dem SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) regelt den Umgang mit Sozialdaten durch Sozialleistungsträger und andere beteiligte Stellen. Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von den Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) oder anderen Stellen im Zusammenhang mit Sozialleistungen verarbeitet werden.
Die Regelungen zum Datenschutz im SGB X finden sich insbesondere in den §§ 67 bis 85a SGB X. Diese Normen stellen spezielle Vorschriften dar, die den allgemeinen Datenschutz (wie die Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) ergänzen oder konkretisieren.
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