Gemeinsame Vorschriften | SGB IV
Mit dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) werden gemeinsame Vorschriften, welche für die Sozialversicherung gelten, vorgegeben. Diese Vorschriften gelten für die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Alterssicherung der Landwirte. Teilweise gelten die Vorschriften auch für die Arbeitsförderung.
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