Gemeinsame Vorschriften | SGB IV
Die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung
Mit dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) werden gemeinsame Vorschriften, welche für die Sozialversicherung gelten, vorgegeben. Diese Vorschriften gelten für die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Alterssicherung der Landwirte. Teilweise gelten die Vorschriften auch für die Arbeitsförderung.
Das SGB IV dient als übergeordnetes Gesetz, das grundlegende Bestimmungen für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung zusammenfasst und einheitlich gestaltet.
Damit wird das Ziel verfolgt, die eine Einheitlichkeit und Kohärenz in den verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung zu schaffen, gemeinsame Verwaltungsverfahren zu regeln und die Rechtsanwendung in der Sozialversicherung für Bürger und Institutionen verständlicher und praktikabler zu machen.
Mit dem SGB IV werden grundlegende Sozialversicherungsbegriffe wie beispielsweise Beschäftigung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitsentgelt definiert und Elementares zum Beitragsrecht (u. a. Beitragsbemessungsgrenzen, Regeln zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer) geregelt.
Darüber hinaus enthält das SGB IV Regelungen zur Organisation der Sozialversicherungsträger, zur Verwaltung und zum Datenaustausch.
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