Gemeinsame Vorschriften | SGB IV
Die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung
Mit dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) werden gemeinsame Vorschriften, welche für die Sozialversicherung gelten, vorgegeben. Diese Vorschriften gelten für die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Alterssicherung der Landwirte. Teilweise gelten die Vorschriften auch für die Arbeitsförderung.
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