Allgemeiner Teil | SGB I
Allgemeiner Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB)
Mit dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) - Allgemeiner Teil - werden die Aufgaben des SGB und die sozialen Grundrechte beschrieben und die gemeinsamen Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche des SGB zusammengefasst. Zudem enthält das SGB I die Einweisungsvorschriften, mit denen die Bürger über die zustehenden Sozialleistungen und die zuständigen Stellen informiert werden.