Sozialversicherung | Deutschland

Die Sozialversicherung

Der Weg der Sozialversicherung begann im Jahr 1881, als die Kaiserliche Botschaft Wilhelm I. am 17.11.1881 verlesen wurde. Die Kaiserliche Botschaft, die auch als die "Magna Charta" oder die "Geburtsurkunde der deutschen Sozialversicherung" bekannt wurde, entstand auf Anregung Otto von Bismarcks, dem ersten Reichskanzler des Deutschen Reiches.

Im Mittelpunkt der Thronrede stand der Grundsatz:

Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist,
sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist,
sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist.

Mit der Kaiserlichen Botschaft trug die Solidarisierung Gleichgesinnter nach dem Motto "Gemeinsam sind wir stark" endlich Früchte. Ziel der Sozialversicherung war, dass die Arbeiter für den Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität und materielle Not im Alter versichert werden sollten, einen Rechtsanspruch auf die Leistungen haben und die Versicherung auf der Grundlage der Selbstverwaltung durchgeführt wird.

Die Sozialversicherung wurde im Wandel der Zeit ständig an die Veränderungen der Gesellschaft angepasst. Dadurch, dass bereits im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1) festgeschrieben ist, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, wurde der Grundgedanke nie außer Acht gelassen.

Zukunft

Der Zusammenschluss der Nationen im europäischen Raum bringt auch für die Soziale Sicherheit immer neue Probleme. Daher wird die deutsche Sozialversicherung weiterhin Veränderungen unterworfen sein!

Krankenversicherung | GKV

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und wurde bereits im Jahre 1883 gegründet.

Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Diese wiederum sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

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Pflegeversicherung | GPV

Am 22. April 1994 fiel der Startschuss für die Soziale bzw. Gesetzliche Pflegeversicherung. An diesem Tag hat der Bundestag hat die Pflegeversicherung beschlossen. Damals wurde bereits mehr als 20 Jahre über die Einführung politisch diskutiert, womit der Bundesrat am 22. April 1994 mit einem einstimmigen Votum den Weg geebnet.

Um Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer besonderen Situation zu unterstützen, wurde als weitere und fünfte Säule der Sozialversicherung mit dem Jahr 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Ziele der Pflegeversicherung waren – und sind es auch heute noch –, die Versorgung Pflegebedürftiger umfassend zu verbessern. Ebenfalls sollen die Belastungen, die mit der Pflegebedürftigkeit entstehen, für die Betroffenen gemildert bzw. abgefedert werden.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz kam es zu einer grundlegenden Reformierung der Pflegeversicherung mit einem vollständig neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und der Ablösung der bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade.

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Rentenversicherung | GRV

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist nach der Gesetzlichen Krankenversicherung und Unfallversicherung einer der ältesten Zweige der Sozialversicherung. Nachdem diese bereits im Jahre 1889 unter Friedrich I. und Reichskanzler Otto von Bismarck beschlossen wurde, wurde der Zweig 1891 eingeführt. Dieser beschränkte sich jedoch vorerst auf den Personenkreis der Arbeiter, bis dann 1911 noch der Versicherungsschutz für die Angestellten verabschiedet wurde.

Die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung sind die:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung (Regionalträger)
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Unfallversicherung | GUV 

Auch die bereits im Jahre 1884 gegründete Unfallversicherung ist – neben der Gesetzlichen Krankenversicherung – eine der ältesten Sozialversicherungszweige.

Die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die:

  • Gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen)

Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand weitestgehend regional gegliedert.

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Rentenversicherung

Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallversicherung

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Gesetzliche Unfallversicherung