Die Rentenerhöhung zum 01.07.2020

Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung immer zur Jahresmitte dynamisiert. Nach den bisherigen Berechnungen und Prognosen ging die Bundesregierung bereits zu Jahresbeginn von einer kräftigen Rentenerhöhung im Jahr 2020 aus. Am 20.03.2020 verkündete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun die konkreten Anpassungssätze. Am 20.03.2020 verkündete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun die konkreten Anpassungssätze. Diese wurden am 22.04.2020 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Zum 01.07.2020 steigen die Renten in den:

  • alten Bundesländer um 3,45 Prozent (Rechtskreis West)
  • neuen Bundesländern um 4,20 Prozent (Rechtskreis Ost).

Durch die Rentendynamisierung zum 01.07.2020 erhöht sich der aktuelle Rentenwert von bislang 33,05 Euro auf 34,19 Euro (in den alten Bundesländern) und der aktuelle Rentenwert (Ost) von bislang 31,89 Euro auf 33,23 Euro.

Hintergrund

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung nach den gesamtvolkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die für die Rentenanpassung maßgebende Lohnsteigerung liegt in den alten Bundesländern bei 3,28 Prozent und in den neuen Bundesländern bei 3,83 Prozent. Ebenfalls wird bei der Berechnung der Dynamisierungssätze berücksichtigt, wie sich die beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten entwickelt haben. Diese haben für die Einnahmensituation der Gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung.

Der Nachhaltigkeitsfaktor trägt im Kalenderjahr 2020 mit 0,17 Prozent ebenfalls einen gewissen Anteil zur Rentenanpassung bei.

Da die Renten immer den Löhnen und Gehältern folgen, hat die Corona-Krise keine Auswirkungen auf die Rentenerhöhung im Jahr 2020.

Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz regelt, dass es bis zum Jahr 2024 einen einheitlichen aktuellen Rentenwert für Gesamtdeutschland geben muss. Daher muss der aktuelle Rentenwert (Ost) im Jahr 2020 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwertes erreichen. Aufgrund dieser Regelung fällt die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern noch stärker aus als die tatsächliche Lohn- und Gehaltsentwicklung.

Rentenversicherungsträger informieren

Die Rentenversicherungsträger informieren zur Jahresmitte über die neuen, dynamisierten Rentenbeträge schriftlich. Damit wird den Rentenbeziehern die konkrete Entwicklung ihrer Rente mitgeteilt. Die Rentendynamisierung führt zu einer Erhöhung der Brutto-Rente, von der dann noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden.

Weitere Artikel zum Thema:

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung