Die Rentenerhöhung zum 01.07.2019

Erst im Jahr 2018 konnten sich die etwa 21 Millionen Rentner über eine kräftige Rentenerhöhung freuen.

Im Jahr 2019 werden die Renten abermals kräftig angehoben. Zum 01.07.2019 werden die gesetzlichen Renten um 3,18 Prozent in den alten Bundesländern und um 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern erhöht/dynamisiert.

Die Rentenerhöhung wurde nun – nachdem bereits Anfang 2019 die genannten Prozentwerte veröffentlicht wurden –vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) am Mittwoch, 20.03.2019 bestätigt. Am 30.04.2019 hat das Bundeskabinett der Rentenerhöhung zugestimmt.

Durch die Erhöhung der Renten zum 01.07.2019 wird der aktuelle Rentenwert von bislang 32,03 Euro in den alten Bundesländern auf 33,05 Euro ansteigen. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 30,69 Euro auf 31,89 Euro. Der aktuelle Rentenwert ist der Wert eines Entgeltpunktes.

Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2019 wird der Rentenwert (Ost) 96,5 Prozent des Rentenwertes für die alten Bundesländer betragen. Damit gleicht sich der Wert in den neuen Bundesländern weiter dem Wert in den alten Bundesländern an. Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz soll es für Gesamt-Deutschland spätestens mit der Rentenanpassung zum 01.07.2024 nur noch einen einheitlichen Wert geben.

Gute Arbeitsmarktlage

Die abermals hohe Rentenerhöhung ist auf die gute Arbeitsmarktlage und die Lohnsteigerungen zurückzuführen. Neben der Lohnsteigerung hat allerdings auch der Nachhaltigkeitsfaktor eine große Bedeutung bei der Berechnung des Renten-Dynamisierungsfaktors. Der Nachhaltigkeitsfaktor sorgt bei der gesamten Rentenerhöhung zum 01.07.2019 mit 0,64 Prozent für die errechnete Rentendynamisierung. Der Faktor „Altersvorsorgeaufwendungen“ trägt 0,13 Prozent zur Rentenerhöhung 2019 bei. Mit dem Faktor „Altersvorsorgeaufwendungen“ werden die Kosten für die zusätzliche Altersvorsorge der Versicherten abgebildet.

Kosten der Rentenerhöhung

Nach den Ausführungen im Entwurf zur Rentenwertbestimmungsverordnung kostet die Anpassung der Ruhestandsbezüge zum 01.07.2019 jährlich elf Milliarden Euro. Für das zweite Halbjahr 2019 entstehen noch Mehrausgaben in Höhe von etwa 5,5 Milliarden Euro. Der größte Anteil der Mehrausgaben entfällt mit 5,2 Milliarden Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung. Auf die Alterssicherung der Landwirte entfallen etwa 42 Millionen Euro, auf die gesetzliche Unfallversicherung etwa 98 Millionen Euro.

Mehrfache Rentenerhöhung 2019

Oftmals wird der Begriff „doppelte Rentenerhöhung“ oder „mehrfache Rentenerhöhung“ im Zusammenhang mit dem Kalenderjahr 2019 verwendet. Tatsächlich kommt es nur zu einer Rentendynamisierung, die zum 01.07.2019 die Renten wieder ansteigen lässt.

Der Gesetzgeber setzt im Jahr 2019 einige gesetzliche Änderungen um, die für die Rentner ebenfalls zu einer höheren Rente führen, weshalb von einer doppelten Rentenerhöhung gesprochen wird.

Mütterrente

Zum 01.01.2019 wird die Mütterrente II eingeführt. Dies hat zur Folge, dass die Renten von Versicherten steigen, die Kinder erzogen haben, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden. Je Kind wird ab Januar 2019 ein halber Entgeltpunkt als Zuschlag gewährt. Dieser Zuschlag hat einen „Wert“ von 16,02 Euro in den alten Bundesländern bzw. 15,35 Euro in den neuen Bundesländern. Diesbezüglich kommt es zu einer entsprechenden Rentenerhöhung, welche jedoch nicht mit der gesetzlichen Rentendynamisierung zum 01.07.2019 zusammenhängt.

Näheres kann unter Mütterrente II nachgelesen werden.

Solidarische Finanzierung Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Ab dem 01.01.2019 wird der Krankenkassen-Zusatzbeitrag wieder solidarisch – jeweils zu 50 Prozent – von den Rentenversicherungsträgern und den Rentnern finanziert. Bis zum 31.12.2018 mussten Rentner den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse alleine trage. Dies hat zur Folge, dass sich für die Rentenbezieher ab Januar 2019 eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen im Umfang von etwa 0,5 Prozent ergibt. Die genaue Entlastung ist vom Zusatzbeitrag der zuständigen Krankenkasse abhängig.

Aber: Zum 01.01.2019 wird der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung von bisher 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent angehoben. Diese Beitragssatzsteigerung von 0,5 Prozent geht vollständig zu Lasten der Rentenbezieher. Die Rentenversicherungsträger beteiligen sich nämlich an den Pflegeversicherungsbeiträgen nicht.

Damit werden die geringeren Versichertenbeiträge beim Krankenkassen-Zusatzbeitrag durch die höheren Pflegeversicherungsbeiträge – abhängig vom tatsächlichen Zusatzbeitrag der zuständigen Krankenkasse – so gut wie „neutralisiert“.

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