Die Rentenerhöhung zum 01.07.2018
Die gesetzlichen Renten werden jährlich zum 01.07. dynamisiert, also der Gehalts- und Lohnentwicklung angepasst.
Wie schon in den vergangenen Jahren, haben die etwa 21 Millionen Rentner auch im Jahr 2018 wieder von einer kräftigen Rentenerhöhung profitiert. Die Renten wurden zum 01.07.2018
- in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) um 3,37 Prozent und
- in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 3,22 Prozent
angehoben.
Bei dem genannten Umfang der Rentenerhöhung zum 01.07.2018, ergibt sich für einen Standardrentner eine Rentenerhöhung von zirka 45 Euro monatlich bedeuten. Ein Standardrentner ist ein Rentner, der 45 Jahre lang Beiträge geleistet hat, wobei die Beiträge aus dem Durchschnittsverdienst berechnet wurden.
Der aktuelle Rentenwert wird mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2018 auf 32,03 Euro in den alten Bundesländern und auf 30,69 Euro in den neuen Bundesländern steigen.
Das Bundeskabinett hat am 25.04.2018 die Verordnung des Sozialministeriums mit der Rentenerhöhung um 3,22 bzw. 3,37 Prozent beschlossen.
Einheitlicher Rentenwert ab dem Jahr 2024
Wird die Rentenerhöhung zum 01.07.2018 – wie jetzt angekündigt – umgesetzt, steigt der Rentenwert (Ost) auf 95,8 Prozent des Rentenwertes für die alten Bundesländer. Damit kommt man dem Ziel eines einheitlichen Rentenwertes für Gesamtdeutschland wieder ein Stück weit entgegen. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wurde noch von der Vorgängerregierung beschlossen, dass es ab dem 01.07.2024 nur noch einen einheitlichen Rentenwert geben wird und die Unterscheidung zwischen dem Rechtskreis West und Ost dann entfällt.
Mehrausgaben von über zehn Milliarden Euro
Die Ausführungen in der „Rentenwertbestimmungsverordnung 2018“ kommen zu dem Ergebnis, dass die Rentenerhöhung zum 01.07.2018 zu Mehrausgaben im Umfang von mehr als zehn Milliarden Euro jährlich führt. Allein im zweiten Halbjahr 2018 wirkt sich die Rentenerhöhung mit 5,03 Milliarden Euro ausgabensteigernd aus, wovon die gesetzlichen Rentenkassen 4,81 Milliarden Euro tragen müssen.
Im Jahr 2019 entstehen aufgrund der Rentendynamisierung zum 01.07.2018 Mehrausgaben im Umfang von mehr als zehn Milliarden Euro (10.070 Millionen Euro). Von diesen Mehrausgaben müssen die gesetzlichen Rentenkassen zirka 9,6 Milliarden Euro übernehmen. Auf den Bund entfallen ab dem Jahr 2019 Mehrausgaben in Höhe etwa 438 Millionen Euro.
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