Rentenerhöhung zum 01.07.2013

Die gesetzlichen Renten werden immer zum 01. Juli eines Jahres dynamisiert. Im Jahr 2013 können sich vor allem die Rentner in den neuen Bundesländern über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Zum 01.07.2013 steigen die Renten nämlich in den neuen Bundesländern um 3,29 Prozent, während die Renten in den alten Bundesländern lediglich um 0,25 Prozent angehoben werden.

Aufgrund der Dynamisierungssätze, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20.03.2013 bekannt gab und das Bundeskabinett am 17.04.2013 beschlossen hat, steigt der aktuelle Rentenwert ab 01.07.2013 in den neuen Bundesländern (also im Rechtskreis Ost) von 24,92 Euro auf 25,74 Euro; in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) steigt der aktuelle Rentenwert von 28,07 Euro auf 28,14 Euro.

West- und Ostrenten gleichen sich an

Bislang, also für die Zeit bis 30.06.2013, betrug der Rentenwert Ost 88,8 Prozent des Rentenwertes West. Durch die deutlich stärkere Rentenerhöhung im Osten im Vergleich zum Westen, steigt dieser Wert auf 91,5 Prozent an. Damit schließt sich die Schere der unterschiedlichen Rentenwerte immer mehr.

Die unterschiedlich hohe Rentendynamisierung im Osten und Westen ist auf den unterschiedlichen Anstieg der Löhne und Gehälter, aber auch auf die Auswirkungen der Rentengarantieklausel zurückzuführen.

Bei der Berechnung der Höhe der Rentendynamisierung spielt vor allem die Entwicklung der Löhne und Gehälter eine wesentliche Rolle. In den neuen Bundesländern sind die Löhne im Jahr 2011, verglichen mit dem Jahr 2010, deutlich stärker angestiegen als im Westen. So konnten in den neuen Bundesländern 4,32 Prozent Lohn-/Gehaltssteigerung errechnet werden, während in den alten Bundesländern die Lohn-/Gehaltssteigerung bei „nur“ 1,50 Prozent lag.

Die Auswirkungen der Rentengarantieklausel sind ein weiterer Faktor, weshalb die Renten im Westen nicht in dem Umfang steigen wie im Osten. Im Jahr 2010 hätten die Renten rein rechnerisch gekürzt werden müssen. Die Rentengarantieklausel verhinderte jedoch das Absinken der Rentenzahlungen. Diese unterbliebene Rentenkürzung wird allerdings in den Folgejahren wieder eingespart; das heißt, hier werden die Renten nicht in dem Umfang erhöht, wie es grundsätzlich – ohne Rentengarantieklausel – möglich wäre. Während der Ausgleichsbedarf aufgrund der Rentengarantieklausel im Osten im vergangenen Jahr vollständig abgebaut wurde, beträgt der Ausgleichsbedarf im Westen in diesem Jahr noch 0,46 Prozent. Das heißt, die prozentuale Rentenerhöhung wird um diesen Wert gekürzt.

Rentenmitteilungen und Bescheidprüfung

Alle Rentner werden über die neue Rentenhöhe für die Zeit ab 01.07.2013 von ihrer Rentenkasse informiert. Dabei werden die einmal errechneten Entgeltpunkte mit den neuen Rentenwerten multipliziert, sodass die neue Brutto-Rente ausgewiesen wird. Von dieser Brutto-Rente werden dann noch die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung in Abzug gebracht. Während sich der Rentenversicherungsträger an den Beiträgen zur Krankenversicherung mit 7,3 Prozent (insgesamt beträgt der bundeseinheitliche Beitragssatz 15,5 Prozent) beteiligt, sind die Pflegeversicherungsbeiträge vom Rentner alleine zu tragen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung liegen bei 2,05 Prozent bzw. bei kinderlosen Versicherten bei 2,30 Prozent.

Die mit der Rentenbewilligung ermittelten Entgeltpunkte gelten für sämtliche Rentendynamisierungen. Das heißt, sollte in der Rentenberechnung ein Fehler enthalten bzw. diese lückenhaft sein, dass sich der Fehler stets „fortschreibt“. Es sollte daher jeder Rentenbescheid, mit dem vom Rentenversicherungsträger eine Rente bewilligt und berechnet wird, geprüft werden. Als unabhängige und neutrale Ansprechpartner stehen hier registrierte Rentenberater zur Verfügung, die ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten. Die Rentenberater prüfen die Rentenbescheide und können diese ggf. in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) berichtigen lassen.

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