Beitragssatz Gesetzliche Rentenversicherung 2013

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung wird ab Januar 2013 auf 18,9 Prozent gesenkt. Dies hat am 25.10.2012 der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Der Bundesrat hat bereits signalisiert, die Entscheidung der beschlossenen Beitragssatzsenkung mitzutragen. Mit der Beitragssatzsenkung werden die Versicherten und Arbeitgeber um 0,7 Beitragssatzpunkte entlastet.

Hintergrund

Die anhaltend gute Konjunktur mit den damit verbundenen hohen Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung hat nun zu einer starken Reduzierung des Beitragssatzes geführt. Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der Gesetzlichen Rentenversicherung ein sogenannter „regulativer Automatismus“. Das bedeutet, dass die Regierung verpflichtet ist, den Beitragssatz zu senken, wenn das 1,5-fache der Monatsausgaben an Rücklagen angespart wurde. Dies ist momentan dann der Fall, wenn die Rentenkassen über Rücklagen in Höhe von etwa 25 Milliarden Euro verfügen.

Die deutliche Reduzierung des Beitragssatzes ab 01.01.2013 zeichnete sich schon seit einiger Zeit ab. Bislang war von einer Beitragssatzsenkung auf etwa 19,0 Prozent die Rede.

So positiv die Beitragssatzsenkung für die Versicherten und Arbeitgeber sich ab dem Jahr 2013 auch auswirkt, die Opposition hatte  im Bundestag gegen die Beitragssatzsenkung gestimmt. Auch die Gewerkschaften sprechen sich gegen eine Senkung des Beitrages aus. Sowohl von den Oppositionspolitikern als auch von den Gewerkschaften wird gefordert, den Automatismus der Beitragssatzsenkung auszusetzen. Dies wird mit der demografischen Entwicklung in Deutschland begründet, weshalb die Erforderlichkeit gesehen wird, weitere Rücklagen als die momentan vorgesehene Rücklage von 1,5 Monatsausgaben anzusparen.

Einsparungen ab 2013

Durch die Beitragssatzsenkung werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber um je 0,35 Beitragssatzpunkte entlastet, da der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung solidarisch – je zur Hälfte – getragen wird. Insgesamt sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2013 im Vergleich zum Jahr 2012 ein.

Wie sich die Einsparung ab dem kommenden Jahr für die Arbeitnehmer (monatlich) auswirkt, kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Arbeitgeber werden um den gleichen Betrag entlastet.

Monats-Brutto-Einkommen Entlastung (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
1.000 € 3,50 €
1.500 € 5,25 €
2.000 € 7,00 €
2.500 € 8,75 €
3.000 € 10,50 €
3.500 € 12,25 €
4.000 € 14,00 €
4.500 € 15,75 €
4.900 € (Beitragsbemessungsgrenze Ost) 7,15 €
5.000 € 17,50 €
5.500 € 19,25 €
5.800 € (Beitragsbemessungsgrenze West) 20,30 €

In der knappschaftlichen Rentenversicherung ermäßigt sich der Beitragssatz ab Januar 2013 von 26,0 Prozent auf 25,1 Prozent.

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