Rentenerhöhung zum 01.07.2012

Ab dem 01.07.2012 bekommen die zirka 20 Millionen Rentner in Deutschland deutlich höhere Bezüge. In den alten Bundesländern (Rechtskreis West) werden die Renten um 2,18 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) sogar um 2,26 Prozent dynamisiert. Mit diesen Dynamisierungssätzen steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 27,47 Euro auf 28,07 Euro (West) bzw. 24,37 Euro auf 24,92 Euro (Ost).

Doch so hoch die Rentendynamisierung auch klingt, Sozialverbände relativieren die Erhöhungssätze unter Hinweis auf Kaufkraftverluste, welche von den Rentnern in den letzten Jahren in Kauf genommen werden mussten. Durch die nun doch kräftigte Rentenerhöhung im Jahr 2012 werden diese Kaufkraftverluste noch nicht wieder ausgeglichen.

Rein rechnerisch könnte die Rentenerhöhung im Jahr 2012 wesentlich deutlicher/höher ausfallen, wären hier nicht bestimmte Faktoren in der Rentenanpassungsformel.

Einflussfaktoren

Die starke Erhöhung der Renten zum 01.07.2012 ist vor allem auf die gute Entwicklung der Löhne und Gehälter im Jahr 2011 zurückzuführen. Diese sind aufgrund des weiter anhaltenden Aufschwungs im letzten Jahr – im Jahr 2011 – in den alten Bundesländern um 2,95 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,28 Prozent gestiegen.

Riester-Faktor

Der Riester-Faktor wirkt sich im Jahr 2012 dämpfend aus. Durch den Riester-Faktor werden die Belastungen, welche die Beitragszahler für ihre künftige Alterssicherung aufbringen müssen, bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Aufgrund der nächsten Stufe der Riester-Treppe reduziert sich durch den Riester-Faktor die Rentendynamisierung um 0,65 Prozentpunkte.

Nachhaltigkeitsfaktor im Jahr 2012 positiv

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein weiterer Faktor, welcher die Berechnung der Renten-Dynamisierungssätze berücksichtigt. Mit diesem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Veränderung der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern abgebildet. Im Jahr 2012 bewirkt der Nachhaltigkeitsfaktor eine um 2,09 Prozentpunkte höhere Rentenanpassung.

Rentengarantieklausel

Mit der Rentengarantieklausel verhindert der Gesetzgeber, dass rein rechnerische negative Rentenanpassungen zu keinen Rentenkürzungen führen. Das heißt: Ist der Rentendynamisierungssatz in einem Jahr einmal negativ, werden die Renten in der bisherigen Höhe weitergewährt. Es kommt also zu keiner Rentenminderung. Allerdings werden die an die Rentner nicht weitergegebenen Rentenreduzierungen in den folgenden Jahren mit den dann errechneten Rentenerhöhungen wieder eingespart. Im Jahr 2010 trat dieses Szenario ein. Die damals unterbliebene Rentenminderung wird mit der möglichen Rentenerhöhung – teilweise – verrechnet. Hierzu ist gesetzlich vorgesehen, dass die rechnerischen Rentenanpassungen halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf vollständig abgebaut ist.

Aktuell beträgt der Ausgleichsbedarf in den alten Bundesländern noch 2,85 Prozent und in den neuen Bundesländern 1,43 Prozent. Um diesen Ausgleichsbedarf abzubauen, werden die rein rechnerisch möglichen Rentendynamisierungen von 4,40 Prozent in den alten Bundesländern und 3,73 Prozent in den neuen Bundesländern halbiert. Da der Ausgleichsbedarf in den neuen Bundesländern allerdings „nur“ noch 1,43 Prozent beträgt, wird die mögliche Rentenerhöhung lediglich um diesen Prozentsatz gekürzt.

Zusammenfassend ergibt sich damit in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 2,18 Prozent (West) bzw. 2,26 Prozent (Ost).

Beitragszahler bereits entlastet

Nicht nur für die Rentenbezieher bringt das Jahr 2012 gute Nachrichten, was die Gesetzliche Rentenversicherung betrifft. Bereits zum 01.01.2012 wurde der Beitragssatz von 19,9 Prozent auf 19,5 Prozent gesenkt. Damit hat sich für die Beitragszahler – Versicherte und Arbeitgeber – eine Entlastung von etwa 2,6 Milliarden Euro ergeben.

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