Beitragssatz Gesetzliche Rentenversicherung 2012

Der Rentenversicherungsbeitrag wird ab dem 01.01.2012 von bisher 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesenkt. Dies hat das Bundeskabinett am 16.11.2011 entschieden und eine entsprechende Verordnung positiv befürwortet.

Die Senkung des Beitragssatzes zum 01.01.2012 ist deshalb möglich, weil sich die wirtschaftliche Entwicklung in dem Sozialversicherungszweig sehr gut entwickelte.

Gesetzliche Regelung

Nach § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist der Beitragssatz der Gesetzlichen (allgemeinen) Rentenversicherung vom 01.01. des folgenden Jahres an zu senken, wenn am 31.12. dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage das 1,5fache der durchschnittlichen Ausgaben der Träger der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen. Bei dem 1,5fachen Monatswert der Monatsausgaben handelt es sich um die sogenannte Höchstnachhaltigkeitsrücklage.

Berechnungen des Schätzerkreises zufolge ist die Einnahmeentwicklung der Rentenversicherungsträger als äußerst positiv zu beurteilen. Diesem Umstand, der sich auch im Rentenversicherungsbericht 2011 widerspiegelt, wurde nun Rechnung getragen. Die Beitragssatzsenkung ist mit der Beitragssatzverordnung 2012 vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Der Beitragssatz von 19,9 Prozentpunkten gilt bereits seit Juli 2007 und wurde für das Jahr 2011 am 16.11.2010 im Bundesgesetzblatt, Teil I (BGBl.) auf Seite 1.550 bekannt gegeben.

Einsparungen bei Beitragssatzsenkungen

Von der Beitragssatzsenkung von 19,9 auf 19,6 Prozentpunkte profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber, da die Beitragslast solidarisch getragen wird. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro sparen monatlich 3,75 Euro monatlich bzw. 45,00 Euro jährlich sparen. Die Ersparnis kommt im gleichen Umfang auch den Arbeitgebern zugute. Durch die nun beschlossene Beitragssatzsenkung werden im Jahr 2012 Arbeitgeber und Arbeitnehmer um insgesamt 1,3 Milliarden Euro entlastet.

In den Jahren 2013 und 2014 ist sogar eine Beitragssatzsenkung auf 19,2 bzw. 19,1 Prozentpunkte wahrscheinlich.

Beitragssatz knappschaftliche Rentenversicherung

In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2011 der Beitragssatz 26,4 Prozentpunkte. Durch die Senkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung wird auch der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung im gleichen Verhältnis gesenkt.

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