Rentenerhöhung zum 01.07.2011

Die Renten werden jedes Jahr zum 01. Juli, sofern es sich um eine positive Rentenanpassung handelt, dynamisiert. In diesem Jahr können sich die etwa 20 Millionen Rentenbezieher wieder über steigende Rentenbezüge freuen; die Renten werden nämlich zum 01.07.2011 in den alten und den neuen Bundesländern um 0,99 Prozent erhöht.

Die Renten, die aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geleistet werden, werden grundsätzlich jährlich angepasst. Maßgebliches Kriterium für die Berechnung des Anpassungsfaktors ist die Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter der Beschäftigten im Vorjahr. Im Rahmen der diesjährigen Rentenanpassung profitieren die Rentnerinnen und Rentner von der Erholung des Arbeitsmarktes im Jahr 2010, die nach der Wirtschafts- und Finanzkrise eingetreten ist. Diese Lohnentwicklung betrug in den alten Bundesländern 3,1 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,55 Prozent.

Anpassungsformel enthält Dämpfungsfaktoren

Dass die Rentenerhöhung nicht in dem Umfang erfolgt, wie sich die Löhne und Gehälter im Jahr 2010 entwickelt haben, ist auf Dämpfungsfaktoren zurückzuführen, die bei der Berechnung des Dynamisierungsfaktors zu beachten sind.

Ein Dämpfungsfaktor in der Rentendynamisierungsformel ist die Rentengarantie. Die Rentengarantie wurde von der Bundesregierung im Jahr 2009 eingeführt. Ziel der Rentengarantie ist, dass es nach den gesetzlichen Vorschriften zu keiner Minusanpassung der Renten kommen kann, und zwar auch dann, wenn dies aufgrund eines sinkenden Lohnniveaus rein rechnerisch möglich wäre.

Ein weiterer Dämpfungsfaktor ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der seit dem Jahr 2004 die Entwicklung des Verhältnisses von Rentenbezieher und Erwerbstätigen bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Renten steigen, wenn sich auch die Anzahl der Beitragszahler und damit die Löhne und Gehälter erhöhen. Erstmals kam der Nachhaltigkeitsfaktor im Jahr 2005 zur Anwendung.

Auch der Riester-Faktor ist ein Dämpfungsfaktor in der Formel der Rentenanpassung. Damit werden die Aufwendungen der Arbeitnehmer für die private Altersvorsorge berücksichtigt. Um die volle staatliche steuerliche Förderung zu erhalten, muss von den Beschäftigten ein bestimmter prozentualer Anteil des Einkommens für die private Altersvorsorge – die Riester-Rente – aufgewendet werden. Dieser Anteil liegt aktuell bei maximal vier Prozent des Einkommens. Diese zusätzliche monetäre Belastung der Beschäftigten für die private Altersvorsorge wird auf die Rentenbezieher mit dem Riester-Faktor sachgerecht umgelegt.

Berechnung der Rentenerhöhung

Aufgrund der aufgeführten Dämpfungsfaktoren fällt die grundsätzlich hohe Rentendynamisierung im Jahr 2011 geringer aus. Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft in diesem Jahr die Rentenerhöhung um 0,46 Prozentpunkte, der Riester-Faktor um 0,64 Prozentpunkte. Da es im Jahr 2010 grundsätzlich – rein rechnerisch – zu einer Minusanpassung der Renten gekommen wäre, diese aufgrund der Rentengarantieklausel unterblieb, wird aufgrund dieser unterbliebenen Rentenkürzung dies u. a. im Jahr 2011 nachgeholt.

Mit Berücksichtigung der Dämpfungsfaktoren beträgt die Rentenanpassung in den alten Bundesländern damit 0,99 Prozentpunkte. In den neuen Bundesländern würde die Rentenanpassung grundsätzlich 0,71 Prozentpunkte betragen. Da aufgrund gesetzlicher Regelungen die Renten in den neuen Bundesländern mindestens in dem Umfang steigen müssen, in dem sie in den alten Bundesländern steigen, beträgt die Rentenerhöhung auch hier 0,99 Prozentpunkte.

Neue Rentenwerte

Aufgrund der Rentendynamisierung zum 01.07.2011 erhöht sich der Rentenwert in den alten Bundesländern von 27,20 Euro (Wert bis 30.06.2011) auf 27,47 Euro und in den neuen Bundesländern von 24,13 Euro (Wert bis 30.06.2011) auf 24,37 Euro.

Rentenbescheide überprüfen lassen

Jeder Rentnerin und jedem Rentner wird dringend empfohlen, die Rentenbescheide der Gesetzlichen Rentenversicherung von unabhängigen Stellen rechtlich überprüfen zu lassen. Denn nur dadurch besteht die Gewissheit, dass die Renten in der korrekten Höhe berechnet wurden und keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden müssen (s. auch: Jeder dritte Rentenbescheid ist falsch).

Für die Überprüfung der Rentenbescheide und die darin enthaltene Rentenberechnung stehen registrierte Rentenberater, die unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeiten, kompetent zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Rentenberatung Helmut Göpfert, sofern Sie Ihren Rentenbescheid überprüfen lassen möchten.

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