Die Rentenerhöhung zum 01.07.2023

Eine der bedeutendsten Fragen für alle Rentner ist die jährliche Frage, in welcher Höhe die Renten zur Jahresmitte erhöht bzw. dynamisiert werden. Gerade im Kalenderjahr 2023 hat diese Frage eine große Bedeutung, da durch die extrem hohe Inflation die Lebenshaltungskosten stark gestiegen sind und sich damit die Kaufkraft deutlich verschlechtert hat.

Die gesetzlichen Renten werden jährlich zum 01.07. dynamisiert, also der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.

Wie das Bundesministerium für Arbeit am Montag, 20.03.2023 mitteilte, werden die Renten – wie bereits im Kalenderjahr 2022 – zum 01.07.2023 deutlich ansteigen. Danach werden die Renten in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) um 5,86 Prozent angehoben. Die Rentenerhöhung zu, 01.07.2023 wird mit der „Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 01.07.2023“ (kurz: „Rentenwertbestimmungsverordung 2023 – RWBestV 2023) umgesetzt. Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 16.06.2023 zugestimmt.

Die Rentenerhöhung konnte berechnet werden, nachdem der Deutschen Rentenversicherung Bund die erforderlichen Daten des Statistischen Bundesamtes vorlagen.

Mehrere Faktoren für hohe Rentendynamisierung

Die hohe Rentendynamisierung zum 01.07.2023 ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. So ist der Arbeitsmarkt, der trotz der aktuellen Krisenstimmung stabil ist, mit den einhergehend hohen Einnahmen für die Rentenversicherungsträger ein Hauptgrund der kräftigen Rentenerhöhung. Im Jahr 2022 konnten die Rentenkassen einen Überschuss von 3,4 Milliarden Euro verbuchen.

Nach aktuellen Einschätzungen kann auch in den kommenden Jahren mit einer (deutlichen) Rentenerhöhung gerechnet werden, da die bislang abgeschlossenen Tarifverträge zu einer deutlichen Erhöhung der Löhne und Gehälter führen, die ebenfalls ein maßgeblicher Faktor in der Dynamisierungsformel sind.

Ein sogenannter Eck-Rentner – also ein Rentner, der 45 Jahre Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes geleistet hat – erhält ab Juli 2023 durch die Rentenerhöhung im Westen eine um etwa 71 Euro höhere Rente und im Osten eine um etwa 93 Euro höhere Rente.

Rentenerhöhung versus Kaufkraftverlust

Trotz der Rentenerhöhung um 4,39 Prozent im Westen bzw. 5,86 Prozent im Osten werden die Rentner im Kalenderjahr 2023 einen Kaufkraftverlust erfahren. Die Inflationsrate (Teuerungsrate) liegt nach den derzeitigen Berechnungen der Wirtschaftsforschungsinstitute im Jahr 2023 voraussichtlich zwischen 5,4 Prozent und 6,2 Prozent.

Wird die Rentenerhöhungen der letzten zehn Jahre mit den Inflationsraten der vergangenen Jahre verglichen, erfuhren die Rentner allerdings eine höhere Kaufkraft. Die Renten wurden in den letzten zehn Jahren um 26 Prozent im Westen und um 40 Prozent im Osten erhöht. Dem steht eine Inflationsrate für den gleichen Zeitraum von etwa 20 Prozent gegenüber.

Einheitlicher Rentenwert ab dem 01.07.2023

Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2023 steigt der aktuelle Rentenwert im Westen von bislang 36,02 Euro auf 37,60 Euro. Im Osten steigt der aktuelle Rentenwert von bislang 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Das heißt, dass ab dem 01.07.2023 für Gesamt-Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gibt und keine Unterscheidung zwischen aktuellem Rentenwert und aktuellem Rentenwert (Ost) mehr erforderlich ist.

Mit der Anpassung der beiden Rentenwerte West und Ost wird das Ziel eines einheitlichen Rentenwertes für Gesamt-Deutschland bereits ein Jahr früher erreicht als ursprünglich geplant. Nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz sollte erst zum 01.07.2024 ein einheitlicher Rentenwert für West und Ost gelten.

Der aktuelle Rentenwert bildet den Wert ab, den ein Entgeltpunkt in der Gesetzlichen Rentenversicherung Wert ist.

Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte steigt der allgemeine Rentenwert ab 01.07.2023 auf 17,36 Euro und der allgemeine Rentenwert (Ost) auf 17,33 Euro.

Exkurs zur Änderung des Pflegeversicherungsbeitrags zum 01.07.2023

Zum 01.07.2023 wird nicht nur die Rente dynamisiert. Zeitgleich wird auch der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung angehoben (s. hierzu auch: Beitragssatz Pflegeversicherung 2023). Da Rentenbezieher den Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung alleine aufbringen müssen – sich daran der Rentenversicherungsträger also nicht beteiligt – wird ein Teil der Rentenerhöhung 2023 nicht bei den Rentnern ankommen.

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung wird um 0,35 Prozent angehoben (von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent). Der Kinderlosenzuschlag wird um 0,25 Prozent angehoben (von bisher 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent).

Das beigefügte Beispiel zeigt, wie sich die Rentenerhöhung zum 01.07.2023 bei der Netto-Rente unter Berücksichtigung der Beitragssatzerhöhung in der Sozialen Pflegeversicherung auswirkt.

In dem Berechnungsbeispiel wird die Änderung der Netto-Rente zum 01.07.2023 aufgezeigt. Der „Beispiel“-Rentner ist bei einer Krankenkasse versichert, die einen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent erhebt. Der Rentner ist kinderlos und muss daher den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung leisten.

  Rente bis 06/2023 Rente ab 07/2023
Brutto-Rente 1.500,00 Euro 1.565,85 Euro
KV-Beitrag (7,3%) 109,50 Euro 114,31 Euro
KV-Zusatzbeitrag (0,65%) 9,75 Euro 10,18 Euro
PV-Beitrag 45,75 Euro 53,24 Euro
PV-Kinderlosenzuschlag 5,25 Euro 9,40 Euro
Netto-Rente 1.329,75 Euro 1.378,72 Euro

Bei diesem Rentner wird sich die Rentenerhöhung von 4,39 Prozent konkret so auch, dass sich die Netto-Rente um 48,97 Euro erhöht.

Weitere Artikel zum Thema:

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung