Exakte Rentenerhöhung zum 01.07.2022 nun beschlossen

Jedes Jahr werden zur Jahresmitte die gesetzlichen Renten der Einkommensentwicklung angepasst. Nachdem im Jahr 2021 die Rentner im Westen (alte Bundesländer) eine Nullrunde in Kauf nehmen mussten und es im Osten (neue Bundesländer) nur eine geringe Rentenerhöhung von 0,72 Prozent gab, gibt es im Jahr 2022 eine sehr starke Rentenerhöhung.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.03.2022 mitteilte, werden die Renten zum 01.07.2022 im Westen um 5,35 Prozent und im Osten sogar um 6,12 Prozent erhöht.

Bei diesen Steigerungsraten werden die Renten so stark dynamisiert, wie dies seit fast vier Jahrzehnten nicht mehr der Fall war.

Durch die Rentenerhöhung von 5,35 Prozent in den alten Bundesländern bzw. 6,12 Prozent in den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Wert eines Entgeltpunktes) von 34,19 Euro im Westen auf 36,02 Euro. Im Osten steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von bislang 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Die Rentenerhöhung wurde am 13.04.2022 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Wiedereinführung des Nachholfaktors

Bei der Rentenerhöhung wurde bereits der sogenannte Nachholfaktor eingepreist, welcher entsprechend den Regelungen im Koalitionsvertrag wieder eingeführt wird. Der Nachholfaktor wurde von der schwarz-roten (Vorgänger-)Koalition ursprünglich bis zum Jahr 2026 ausgesetzt.

Mit dem Nachholfaktor wird in den folgenden Jahren eine aufgrund der Rentengarantieklausel unterbliebene Rentenminderung wieder „eingespart“ werden. Nachdem es im Jahr 2021 aufgrund der coronabedingten schlechten Entwicklung der Löhne und Gehälter zu einer Rentenminderung hätte kommen müssen, sorgte die Rentengarantieklausel dafür, dass die Renten in der bisherigen Höhe – also ungemindert – weitergezahlt wurden. Diese unterbliebene Rentenkürzung wird mit dem Nachholfaktor nun wieder eingeholt. Im Jahr 2021 gab es im Westen eine Nullrunde; im Osten stiegen die Renten geringfügig um 0,72 Prozent.

Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich 2022 positiv aus

Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern verhältnismäßig abgebildet. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor trägt im Jahr 2022 mit 0,76 Prozent zur Rentenerhöhung bei.

Rentenerhöhung im Osten fällt stärker aus

Bedingt durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz fällt die Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern stärker aus als in den alten Bundesländern. Mit dieser stärken Rentenerhöhung im Osten, die noch bis zum Jahr 2024 umgesetzt wird, wird ab dem 01.07.2024 ein einheitlicher Rentenwert für Gesamt-Deutschland erreicht. Die Unterscheidung zwischen aktuellem Rentenwert und aktuellem Rentenwert (Ost) wird es dann nicht mehr geben. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 01.07.2022 schon 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwertes (West).

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