Ausweise für Rentnerinnen und Rentner werden qualitativ verbessert

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat beschlossen, die Rentnerausweise ab Juli 2018 qualitativ zu verbessern. Der „Ausweis für Rentnerinnen und Rentner“ wird den bisherigen Papierausweis ersetzen und im Scheckkartenformat als folienverstärkter Ausweis ausgegeben; damit erhalten Rentner einen Rentnerausweis in höherer Qualität als bislang.

Anlass für die qualitative Fortentwicklung des Rentnerausweises war vor allem, dass sich die Rentenbezieher einen stabileren Rentnerausweis gewünscht haben. Auch eine Kundebefragung eines Marktforschungsinstituts hat ergeben, dass der Wunsch nach einem stabilen und gut handhabbaren Ausweis besteht, wie dies beispielsweise beim Schwerbehindertenausweis oder bei den Ausweisen der Krankenkassen (z. B. beim Ausweis für die Befreiung von den Zuzahlungen) der Fall ist. Der Wunsch nach Rentnerausweisee in einer höheren Qualität wird damit nun erfüllt.

Der Rentnerausweis

Mit dem Rentnerausweis erhalten Rentenbezieher – in Verbindung mit ihrem amtlichen Lichtbildausweis – diverse Vergünstigungen. Hierzu zählen beispielsweise Vergünstigungen bei Eintritten (z. B. zu kulturellen Veranstaltungen), im Verkehrswesen (z. B. beim Kauf von Fahrkarten oder bei Reisen) und bei einer Mitgliedschaft im Verein.

Der bisherige Rentnerausweis ist als Anlage dem Rentenbescheid beigefügt. Hierbei handelt es sich um einen reinen Papierausweis, der aus dem Rentenbescheid ausgeschnitten werden muss. Mit dem Rentenbescheid erfolgt die erstmalige Versorgung der Rentnerinnen und Rentner mit dem Ausweis. Anschließend wird jährlich mit der Rentenanpassung, die immer zum 01.07. erfolgt, ein neuer Ausweis übersandt.

Der neue Rentnerausweis wird den knapp 21 Millionen Rentnern erstmals im Juli 2018 mit der jährlichen Rentenanpassung übersandt. Auf dem Ausweis sind neben dem Namen des Rentners auch das Geburtsdatum und die Rentenversicherungsnummer abgedruckt. Vorteile ergeben sich durch den neuen folienverstärkten Ausweis auch dahingehen, dass dieser leicht aus den Schreiben der Rentenversicherungsträger herausgelöst werden kann.

Bundesrechnungshof übte Kritik

Kritik am neuen Rentnerausweis hat am 12.12.2017 der Bundesrechnungshof geübt. Dieser hatte die Auffassung vertreten, dass es für einen neuen Rentnerausweis – dessen Kosten auf etwa 30 Cent je Ausweis kalkuliert werden – keinen Bedarf gibt.

Die Kritik wurde sowohl von der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch vom Sozialverband SoVD zurückgewiesen. Letzterer hat angeführt, dass gerade bei den Rentnerausweisen ein dringender Handlungsbedarf besteht, da der bisherige Ausweis vor allem von älteren Menschen nur schwer aus den Rentenbescheiden und den Rentenanpassungsmitteilungen ausgeschnitten werden kann.

Die Deutsche Rentenversicherung führte in ihrer Kritikerwiderung aus, dass die Kosten von etwa 30 Cent je Rentnerausweis in einem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen und zu den Vorteilen des neuen, qualitativeren Ausweises stehen.

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