Finanzielle Verluste durch falsche Rentenbescheide

Am 05.10.2009 berichtete das Fernsehmagazin REPORT MAINZ darüber, dass etwa ein Drittel der Rentenbescheide falsch oder lückenhaft berechnet wurden. Doch auch wenn der Fehler beim Rentenversicherungsträger aufgedeckt wird, drohen den Versicherten hohe finanzielle Verluste.

Bewilligung Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren

In dem Fernsehmagazin wurde von einem Versicherten berichtet, der bereits im Jahr 1986 eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt hatte. Da er einen Unfall hatte, musste er seinen Beruf aufgeben. Doch die Rentenkasse lehnte die Zahlung einer Rente ab. Das folgende Widerspruchsverfahren blieb genauso erfolglos, wie weitere vier Anträge, die in den folgenden Jahren von ihm gestellt wurden.

Vor einem Jahr unternahm der Versicherte einen weiteren Anlauf, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu bekommen. Dieses Mal lief es für ihn anders. Die Rentenkasse bewilligte ihm die beantragte Rente und bestätigte, dass bereits seit dem Jahr 1986 ein Rentenanspruch besteht. Obwohl er seit seinem Unfall auf Sozialhilfeniveau gelebt hat und die Rentenkasse den Rentenanspruch seit dem Jahr 1986 bestätigt, bekommt er nur einen Bruchteil seiner Rentenansprüche ausbezahlt. Der Rentenversicherungsträger gab zwar seinen Fehler zu und entschuldigte sich dafür, jedoch sind die Rentenansprüche, die mehr als vier Jahre zurück liegen, verjährt. Die Folge ist, dass dem Versicherten mehr als 100.000 Euro an Rentenzahlungen verloren gingen und damit nur eine geringe Entschädigung erfolgte.

Falsche Altersrente bewilligt

Ein weiterer Fall wurde in dem Fernsehmagazin gezeigt, in dem einer Altersrentnerin der Rentenbescheid nachträglich korrigiert wurde. Erst durch eine Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt, kurz: BVA) wurde festgestellt, dass die Rentenkasse der Rentnerin eine Rente bewilligte, in der sie höhere Rentenabschläge in Kauf nehmen musste. Die Beratung, dass sie einen Anspruch auf eine für sie günstigere Rente hat, unterblieb seitens des Rentenversicherungsträgers.

Durch den falschen Rentenbescheid hat die Rentnerin einen grundsätzlichen Nachzahlungsanspruch in der Größenordnung von 15.000 Euro. Tatsächlich werden allerdings nur 2.000 Euro nachgezahlt, da die weiteren 13.000 Euro ebenfalls bereits verjährt sind. Ein Desaster für die Betroffene, welches schwer bis überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Durch die Verjährungsvorschriften, dass die Leistungsansprüche nach vier Jahren verjähren, werden die Rentenkassen vor ihren eigenen Fehlern geschützt.

Die Versicherte, von der im Fernsehmagazin REPORT MAINZ am 05.10.2009 berichtet wurde, stellt keinen Einzelfall dar. Das Bundesversicherungsamt hatte bei einer Prüfung beim Rentenversicherungsträger kürzlich reihenweise falsche Rentenbescheide aufgedeckt (s. auch: Zehntausende falsche Rentenbescheide). Auf diese (falschen) Rentenbescheide hatten die betroffenen Rentner vertraut, da die Berechnungsvorschriften äußerst komplex und für einen Laien nur schwer – wenn überhaupt – nachzuprüfen sind.

Rentenbescheide überprüfen lassen

Um finanzielle Nachteile bei falschen Rentenbescheiden auszuschließen, sollten Rentenbescheide auf jeden Fall von registrierten Rentenberatern, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten, geprüft werden. Die Spezialisten im Rentenrecht prüfen die Rentenbescheide und können diese zeitnah korrigieren, sollten diese fehler- oder lückenhaft sein. Nur so können finanzielle Nachteile ausgeschlossen werden.

Ebenfalls begleiten Rentenberater ihre Mandanten während der Antragstellung auf eine Rente wegen Erwerbsminderung und eines ggf. anschließenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens (Sozial- und Landessozialgerichte).

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