Prüfung bei Rentenversicherungsträger mit erschreckendem Ergebnis

Die Rentenversicherungsträger unterliegen der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA). Dieses Amt prüft die Rentenkassen, ob beim Verwaltungshandeln die gesetzlichen Vorschriften korrekt eingehalten wurden. So erfolgte kürzlich eine Prüfung hinsichtlich der korrekten Berechnung der Renten. Das Prüfergebnis ist erschreckend und wurde auch gleich von sämtlichen Medien aufgegriffen, nachdem eine große Boulevardzeitung am 08.09.2009 das Thema publiziert hatte. Das Bundesversicherungsamt stellte fest, dass mehrere zehntausend Rentenbescheide falsch berechnet wurden und die Versicherten eine zu geringe Rente erhalten.

Die fehlerhaften Rentenbescheide

Wie im Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes ausgeführt wird, wurden 450 Rentenakten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) aus dem Jahr 2008 geprüft. Dabei stellten die Prüfer fest, dass viele Renten zu niedrig berechnet wurden. Nun müssen die Rentenkassen die Rentenbescheide nachrechnen, was bei den Rentnern, deren Rentenbescheid falsch berechnet wurde, eine Nachzahlung zur Folge haben wird.

Anspruch auf Altersrente für Frauen

Mit einem Prüffall haben anscheinend die Prüfer sprichwörtlich in ein Wespennest gestochen. Sie prüften einen Fall, in dem einer vor 1945 geborenen Frau anstatt der Altersrente für Frauen, auf die ein Anspruch besteht, eine andere Altersrente genehmigt wurde. Die Genehmigung der Altersrente für Frauen hätte allerdings geringere Rentenabschläge zur Folge gehabt, so dass hier ebenfalls eine zu geringe Rente bewilligt wurde.

Seitens des Bundesversicherungsamtes wurde die Prüfung hinsichtlich der Altersrente für Frauen intensiviert. Die Folge war, dass weitere 8.000 Fälle gefunden wurden, in denen die Frauen nicht die Rente bekamen, die ihnen tatsächlich zusteht. Auch diese Rentenbescheide müssen nun von den Rentenkassen nochmals neu berechnet werden. Wie das BVA ausgeht, kommen bei den betroffenen Rentnerinnen höhere Monatsrenten im bis zu zweistelligen Eurobereich heraus. Die Nachzahlungen bewegen sich im drei- bis fünfstelligen Eurobereich.

Weitere Fehlerquellen und unzureichende Beratung

Als weitere Fehlerquellen zeigte das Bundesversicherungsamt auf, dass Ausbildungszeiten und Berufsausbildungszeiten nicht korrekt zugeordnet werden, was ebenfalls zu Nachteilen bei den Rentnern führt. Zudem werden Beiträge, die ein Rentner nach Beginn einer Altersfrührente noch entrichtet, ab 65 Jahren (aktuelle Regelaltersgrenze) nicht berücksichtigt.

Auch die Beratung der Rentner bei Antragstellung hinsichtlich eines flexiblen Rentenbeginns erfolgt nur mangelhaft.

Prüfung der Rentenbescheide

Jeder Rentenbescheid, der von den Rentenversicherungsträgern erlassen wird, sollte durch einen registrierten Rentenberater geprüft werden. Registrierte Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und arbeiten ausschließlich im Sinne ihrer Kunden. Nur durch eine Prüfung des Rentenbescheides besteht die Gewissheit, dass die Rente korrekt berechnet wurde und dem Rentenbezieher keine finanziellen Nachteile entstehen.

Kontakt zum Rentenberater…

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