Bundeskabinett hat Rentengarantieklausel beschlossen

Am 06.05.2009 hat das Bundeskabinett über einen Entwurf beschlossen, der die Rentner vor möglichen Rentenkürzungen schützen soll. Damit soll den etwa 20 Millionen Rentnern eine Garantie gegeben werden, dass auch im Falle einer negativen Lohnentwicklung – wie sie aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise möglich werden könnte – keine Kürzung der Renten erfolgt bzw. diese ausgeschlossen sind.

Speziell soll der § 68a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI – geändert werden. Der jeweils geltende aktuelle Rentenwert soll demnach, auch bei einer negativen Entwicklung der Löhne, nicht verringert werden. Zum Ausgleich werden allerdings unterbliebene Verringerungen des aktuellen Rentenwertes ab dem Jahr 2011 mit künftigen Rentenerhöhungen (positiven Rentenanpassungen) verrechnet. Die Verrechnung erfolgt in der Art und Weise, dass die Rentenerhöhungen ab dem Jahr 2011 so lange halbiert werden, bis die unterbliebene Rentenkürzung wieder „eingespart“ ist.

Renten nehmen an Einkommensentwicklung teil

Die Rentengarantieklausel wird dahingehend positiv „verkauft“, dass mit der Regelung die Renten weiterhin an der Einkommensentwicklung teilnehmen. Zugleich wird allerdings auch kein Rentner eine Rentenkürzung befürchten müssen. Kurzfristige negative Lohnentwicklungen führen also zu keiner Minderung des Auszahlbetrages (Brutto-Betrages) der Rente.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird, indem die Renten an die Lohnentwicklung angebunden werden, dem Anliegen der Versichertengemeinschaft Rechnung getragen.

Vertrauen der Rentner

Mit der Maßnahme, dass die Rentner keine Rentenkürzung befürchten müssen, wird das essentielle Vertrauen der Rentenbezieher geschaffen, was die Sicherheit ihrer Rente anbelangt.

Gerade aus der Opposition hat es Widerstand gegen die vom Bundeskabinett beschlossene Rentengarantieklausel gegeben und das Vorhaben als „durchsichtiges Wahlkampfmanöver (Guido Westerwelle) bezeichnet. Denn unterbleibt eine Rentenkürzung aufgrund der schlechten Entwicklung der Löhne, wird diese in den Folgejahren wieder „eingespart“.

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