Wird es die Mütterrente III geben?
Mit Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zum 01.01.1992 wurde die Kindererziehungszeit von bis dahin einem Jahr auf drei Jahre ausgedehnt. Dies führte dazu, dass Mütter, deren Kinder ab dem 01.01.1992 geboren wurden, je Kind insgesamt drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt bekommen, was einer Gutschrift von etwa drei Entgeltpunkten entspricht. Für Kinder, die bis 31.12.1991 geboren wurden, wurde weiterhin nur ein Jahr Kindererziehungszeit anerkannt, was etwa einen Entgeltpunkt entspricht.
Die Ungleichbehandlung war über viele Jahre hinweg Gegenstand der öffentlichen und politischen Diskussion. Um diese ungleiche Behandlung zu minimieren, wurde zum 01.07.2014 die Mütterrente I und zum 01.01.2019 die Mütterrente II eingeführt.
Die Einführung der Mütterrente I führte dazu, dass Versicherte, deren Kind vor dem 01.01.1992 geboren wurde, insgesamt zwei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt bekamen. Durch die Verbesserungen mit der Mütterrente II wurde zusätzlich ein halbes Jahr Kindererziehungszeit zugesprochen.
Weiterhin keine vollständige Gleichbehandlung
Die Umsetzung der Leistungsverbesserungen durch die Mütterrente I und die Mütterrente II hat die ursprüngliche Ungleichbehandlung bereits deutlich minimiert. Dennoch besteht nach wie vor eine Ungleichbehandlung, was die rentenrechtliche Bewertung für Kinder betrifft, die bis 31.12.1991 (2,5 Jahre Kindererziehungszeit) bzw. die ab 01.01.1992 (drei Jahre Kindererziehungszeit) geboren wurden.
Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 hat die CDU/CSU nun die Einführung der Mütterrente III aufgegriffen, mit der auch für Kinder, die bis 31.12.1991 geboren wurden, insgesamt drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden sollen und mit der die Ungleichbehandlung vollständig beseitigt wird. Die Einführung der Mütterrente wird auch von der SPD unterstützt und als wichtige Reform deklariert, wie in dem Sondierungspapier zwischen Union und SPD festgelegt wurde.
Aktuell ist jedoch anzumerken, dass es sich bei der Mütterrente III lediglich um einen Plan von Union und SPD handelt. Ob die Mütterrente III tatsächlich gesetzlich umgesetzt wird, ist aktuell noch nicht absehbar.
Kritik an der Einführung der Mütterrente III kommt von mehreren Seiten. Insbesondere wird die Finanzierung, welche jährlich mit fünf Milliarden Euro zu Buche schlagen würde.
Mütterrente nicht nur für Mütter
Zwar hat sich im Volksmund die „Mütterrente“ etabliert. Anzumerken ist jedoch, dass es sich bei der Mütterrente um keine eigenständige Rente, wie beispielsweise der Regelaltersrente, handelt. Es handelt sich vielmehr um eine erweiterte Kindererziehungszeit, welche pro Jahr mit knapp einem Entgeltpunkt (exakt 0,9996 Entgeltpunkte) bewertet wird.
Die Mütterrente hat ihre Bezeichnung deshalb bekommen, da von den (erweiterten) Kindererziehungszeiten in erster Linie Mütter profitieren. Dennoch können auch Väter von den Leistungsverbesserungen profitieren, welche mit der Mütterrente I und Mütterrente II umgesetzt wurden, wenn diese die Kinder erzogen und die Kindererziehungszeit in ihrem Rentenversicherungskonto erhalten haben.
Sollte es zur Einführung der Mütterrente III kommen, können diese – sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen – auch Väter erhalten.
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