Ab Juli 2008 müssen Rentner IBAN und BIC der Rentenkasse mitteilen

Jeder, der ab Juli 2008 eine gesetzliche Rente beantragt, muss dem Rentenversicherungsträger die IBAN und BIC der Bankverbindung mitteilen. Die Abkürzungen stehen für

  • IBAN: International Bank Account Number
  • BIC: Bank Identifier Code.

Mit diesen Nummern, die die Banken bereits seit längerer Zeit unter anderem auch auf den Kontoauszügen mit ausweisen, wird die Kontonummer und die Bankleitzahl ersetzt. Diese beiden Nummern dienen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum und sind wichtige Elemente für SEPA. Diese Abkürzung steht für Single Euro Payments Area. Künftig soll es für Kunden keine Unterschiede zwischen einer nationalen und grenzüberschreitenden Zahlung innerhalb Europas mehr geben. Daher wird ganz Europa auf dieses neue Zahlungssystem umgestellt.

Keine Änderung bei Bestandsrentner

Rentner, die bereits eine Rente beziehen, müssen dem Rentenversicherungsträger die IBAN bzw. BIC nicht mitteilen. Ende des Jahres 2008 werden die Rentenkassen von sich aus auf die neuen Nummern umstellen. Die Änderung betrifft also nur die Neurentner ab Juli 2008.

In diesem Zusammenhang haben die Rentenkassen darauf hingewiesen, dass die Zahlung der Renten – auch nach der Umstellung auf die IBAN bzw. BIC – weiterhin pünktlich erfolgt.

Allgemeines zur IBAN und BIC

Die IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) sind internationale Standards für die Identifizierung von Bankkonten und Banken.

Die IBAN ist eine eindeutige Kennung für Bankkonten und besteht aus einer Länderkennung, einer zweistelligen Prüfziffer, einer Bankleitzahl und einer Kontonummer. Sie ermöglicht es, Konten innerhalb des SEPA-Raums (Single Euro Payments Area) eindeutig zu identifizieren und grenzüberschreitende Zahlungen zu erleichtern. Die IBAN ist in vielen Ländern der Welt als Standard für internationale Banktransaktionen anerkannt.

Der BIC, auch SWIFT-Code genannt, ist ein internationaler Bankcode, der dazu dient, Banken weltweit zu identifizieren. Er besteht aus acht bis elf alphanumerischen Zeichen und enthält Informationen über die Bank und deren Standort. Der BIC wird insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen verwendet, um die korrekte Bank zu identifizieren, die an der Transaktion beteiligt ist.

Zusammenfassend dienen IBAN und BIC dazu, Bankkonten und Banken eindeutig zu identifizieren, was die Abwicklung von nationalen und internationalen Zahlungen sicherer und effizienter macht.

Rentenantragstellung und Beratung

Bei der Rentenantragstellung sind gerichtlich zugelassene Rentenberater behilflich, die das komplette Antragsverfahren für Sie unkompliziert durchführen. Die Rentenberater stehen Ihnen auch für alle Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung und prüfen die von den Rentenkassen erlassenen Rentenbescheide. Lesen Sie hierzu: Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft.

Stellen Sie über das Kontaktformular Ihre Fragen an den Rentenberater Herrn Helmut Göpfert!

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