Ab Juli 2008 müssen Rentner IBAN und BIC der Rentenkasse mitteilen

Jeder, der ab Juli 2008 eine gesetzliche Rente beantragt, muss dem Rentenversicherungsträger die IBAN und BIC der Bankverbindung mitteilen. Die Abkürzungen stehen für

  • IBAN: International Bank Account Number
  • BIC: Bank Identifier Code.

Mit diesen Nummern, die die Banken bereits seit längerer Zeit unter anderem auch auf den Kontoauszügen mit ausweisen, wird die Kontonummer und die Bankleitzahl ersetzt. Diese beiden Nummern dienen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum und sind wichtige Elemente für SEPA. Diese Abkürzung steht für Single Euro Payments Area. Künftig soll es für Kunden keine Unterschiede zwischen einer nationalen und grenzüberschreitenden Zahlung innerhalb Europas mehr geben. Daher wird ganz Europa auf dieses neue Zahlungssystem umgestellt.

Keine Änderung bei Bestandsrentner

Rentner, die bereits eine Rente beziehen, müssen dem Rentenversicherungsträger die IBAN bzw. BIC nicht mitteilen. Ende des Jahres 2008 werden die Rentenkassen von sich aus auf die neuen Nummern umstellen. Die Änderung betrifft also nur die Neurentner ab Juli 2008.

In diesem Zusammenhang haben die Rentenkassen darauf hingewiesen, dass die Zahlung der Renten – auch nach der Umstellung auf die IBAN bzw. BIC – weiterhin pünktlich erfolgt.

Rentenantragstellung und Beratung

Bei der Rentenantragstellung sind gerichtlich zugelassene Rentenberater behilflich, die das komplette Antragsverfahren für Sie unkompliziert durchführen. Die Rentenberater stehen Ihnen auch für alle Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung und prüfen die von den Rentenkassen erlassenen Rentenbescheide. Lesen Sie hierzu: Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft.

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