Registrierte Rentenberater, die unabhängigen Spezialisten im Rentenrecht

Rentenberater sind unabhängige Spezialisten im Rentenrecht und sind für die Bevölkerung ein heute unabkömmlicher Berufsstand. Schon vor mehr als 50 Jahren haben sich Rentenberater etabliert und stellen ein Beratungsangebot, welches unabhängig von den Versicherungsträgern (z. B. Rentenversicherungsträgern) besteht, zur Verfügung.

Die schnelllebige Zeit im Sozialversicherungsrecht macht es für die Versicherten nahezu unmöglich, die Rechte zu kennen und sich im Dschungel der Paragraphen und Rechtsprechungen zu Recht zu finden.

So beraten Rentenberater ihre Kunden neutral und versuchen die bestmöglichste Lösung für deren Anliegen zu finden. Doch die Tätigkeit der Rentenberater beschränkt sich nicht nur auf die Beratung selbst. Auch Antragsverfahren und sonstige Serviceleistungen werden zuverlässig durchgeführt. Die Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die Gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch auf alle Gebiete der Gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, sofern hier eine Berührung zu einer Rente besteht.  So können Rentenberater mit Zulassung für den Bereich des Sozialgesetzbuch Fünfter Teil – SGB V – auch beispielsweise in allen Angelegenheit des Krankengeldanspruchs weiterhelfen.

Sollte ein Leistungsantrag vom Versicherungsträger negativ entschieden werden, können Rentenberater auch Widerspruchsverfahren und als Prozessagenten Klage- und Berufungsverfahren vor den Sozial- bzw. Landessozialgerichten durchführen, um die Leistungsansprüche rechtlich durchzusetzen.

Rentenberater, die gerichtlich geprüften Experten

Die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater mussten vor der Ernennung zum Rentenberater ihr umfangreiches Fachwissen gerichtlich prüfen lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Rentenberater ihre Mandanten kompetent beraten und über alle Rechte und Pflichten aufklären können.

Dass Rentenberater unter der Aufsicht des Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichts stehen und der Schweigepflicht unterliegen, ist ein weiteres Indiz für die Seriosität dieses Berufsstandes.

Zitat des Deutschen Bundestags

Mit Bundestagsdrucksache 8/4277 hat der Deutsche Bundestag am 20.06.1980 entschieden, dass sich bei der zunehmenden Bedeutung und der Unübersichtlichkeit des Sozialversicherungsrechts die Rentenberater als unentbehrlich erwiesen haben – insbesondere auch, um die Versicherungsanstalten zu kontrollieren.

Was die Kontrolle der Versicherungsanstalten betrifft, erweisen sich die Rentenberater gerade bei der Überprüfung der Rentenbescheide als extrem wichtig. Medienmitteilungen nach – und diese Zahl wird von den Rentenberatern aus den Erfahrungswerten heraus bestätigt – ist jeder dritte Rentenbescheid entweder fehler- oder lückenhaft. Daher sollten im Hinblick auf die enorme finanzielle Bedeutung einer richtigen Berechnung die von den Versicherungsträgern erlassenen Rentenbescheide überprüft werden. Lesen Sie hierzu auch: Rentenbescheide prüfen lassen

Nehmen daher auch Sie mit Ihren Anliegen mit mandatierten Rentenberatern Kontakt auf.

Die Rentenberatung Helmut Göpfert nimmt sich gerne Zeit für Sie!

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