Erwerbsminderungsrenten Gesetzliche Rentenversicherung

Die Erwerbsminderungsrenten nach dem Recht der GRV

Neben den Altersrenten und Hinterbliebenenrenten sind die Erwerbsminderungsrenten bedeutende Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erwerbsminderungsrenten (kurz: EM-Renten) untergliedern sich in die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bestimmte Personen haben mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auch noch eine sogenannten Berufsschutz.

Die folgenden Beiträge befassen sich mit den Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Rentenversicherung

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