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Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der GUV

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - des höchsten Sozialgerichts Deutschlands - im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV).


Das Bundessozialgericht (BSG) spielt eine maßgebliche Rolle bei der Auslegung und Anwendung des Sozialgesetzbuchs (SGB), insbesondere im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Diese Rechtsprechung prägt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Versicherungsträgern im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Das Bundessozialgericht hat wiederholt Grundsatzentscheidungen getroffen, welche die Reichweite und den Umfang der Gesetzlichen Unfallversicherung klären. Dazu gehört beispielsweise die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfällen und anderen Gesundheitsschädigungen sowie die Frage, welche Tätigkeiten unter den Versicherungsschutz fallen.

Zudem hat sich das BSG mit der Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten befasst. Dabei wurden Kriterien entwickelt, um festzustellen, ob eine Krankheit auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist und somit als Berufskrankheit anzuerkennen ist.

Von Bedeutung ist unter anderem die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Bezug auf Rentenansprüche und andere Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung entschieden. In der Rechtsprechung ging es um Fragen der Rentenhöhe, der Beweislast und der Verfahrensabläufe vor den Sozialgerichten.

Die folgenden Urteile, welche vom Bundessozialgericht – hierbei handelt es sich um das höchste Sozialgericht Deutschlands und zugleich um die sogenannte Rechtsrügeinstanz – gesprochen wurden, sind im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung ergangen. Hierbei kann es sich beispielsweise um konkrete Rechtsstreitigkeiten mit dem Unfallversicherungsträger handeln, ob ein Unfall als Arbeitsunfall qualifiziert werden kann. Das Bundessozialgericht beschäftigt sich aber auch mit Fragen, ob bei einem bereits anerkannten Versicherungsfall ein bestimmter Leistungsanspruch besteht bzw. in welcher Höhe Leistungen zu gewähren sind. Die Urteile haben aber auch die Anerkennung von Arbeitsunfällen zum Gegenstand. Die Unfälle ereignen sich in den unterschiedlichsten Konstellationen und können daher nicht pauschal beantwortet werden. Hier ist vielmehr das genaue Unfallgeschehen zu beurteilen und die Entscheidung danach zu treffen, was die gesetzlichen Vorschriften bzw. die Intention des Gesetzgebers vorsehen. Einen großen Raum nehmen auch die Urteile zu Berufskrankheiten ein, deren Anerkennung nicht immer leicht zu beurteilen und daher die Beurteilung des höchsten Sozialgerichts erforderlich macht.

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